Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Ergänzend zu den bereits beschlossenen Maßnahmen wird die Kanalhaltung in der Hauptstraße von Schacht 26 bis Schacht 28 A mit einer Gesamtlänge von 54,95 m komplett ausgewechselt. Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf ca. 23.000 EUR und werden im Rahmen von Nachträgen bzw. Massenmehrungen zum laufenden Auftrag abgerechnet.


Ergänzend zu den bereits vom Gemeinderat beschlossenen und auch vergebenen Sanierungsmaßnahmen in Teilbereichen der Hauptstraße sollen zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden.

 

Bei den Einweisungsgesprächen vor Ort wurde festgestellt, dass vom Ingenieurbüro geplant war, ein Teilstück der Entwässerungsleitung nicht auszuwechseln, sondern nur mit sog. „Inlinern“ zu sanieren. Nach Kenntnis des Bauhofleiters stammen diese Leitungen aber aus den 50er Jahren und sollten, nach dem in diesem Bereich sowieso Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, gleich komplett mit ausgewechselt werden, um so der Gemeinde zusätzliche Kosten bei einer später evtl. doch fällig werdenden Sanierung zu ersparen. Vom technischen Standpunkt begrüßt das Ingenieurbüro diese Maßnahmen, hat aber, um den Gemeindehaushalt jetzt möglichst wenig zu belasten, diese Möglichkeit nicht ins Auge gefasst.

 

Nach eingehender Diskussion vor Ort mit allen beteiligten Fachfirmen schlägt die Verwaltung vor, die fragliche Kanalhaltung mit 54,95 m Länge komplett auswechseln zu lassen. Für diese zusätzliche Maßnahme wird mit Mehrkosten in Höhe von ca. 23.000 EUR gerechnet. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass natürlich die geplante Inlinersanierung für diesen Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von rund 24.000 EUR entfällt, genau so wie die jetzt trotzdem notwendigen Arbeiten an dieser Kanalhaltung.

 

Eine neue Ausschreibung und Vergabe ist nicht notwendig, da die Durchführung der Arbeiten mit Nachträgen bzw. Massenmehrungen – in Absprache mit den beteiligten Firmen – möglich ist. Organisatorisch ist durch die erwartete Vollsperrung der Hauptstraße, die ja gleichzeitig Kreisstraße ist, mit einem zügigen Ablauf der gesamten Baumaßnahme in einem Zeitraum von ca. sechs Wochen zu rechnen. Abweichend von den ursprünglichen Vorgaben wird der Baubeginn in der 42. KW erfolgen.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde eine von der Gemeinde beantragte Vollsperrung der Kreisstraße genehmigt hat. Dies ermöglicht einen weitgehend ungestörten Bauablauf. Auch auf die bei halbseitiger Sperrung nötige Ampelregelung kann verzichtet werden, wodurch sich in nicht unerheblicher Höhe Kosten einsparen lassen. Der Vorsitzende erläutert die vorgesehenen Umleitungsstrecken.

 

In der Beratung wird die Verwaltung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umleitungsstrecken freigehalten werden, etwa durch entsprechende Halteverbote.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen