Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, an der Frankenstraße 75, wird erteilt.

 

Die nach der Gemeindeordnung zur Verwendung des Gemeindewappens erforderliche Genehmigung wird nicht erteilt. Der Begriff „Neue Mitte“ soll nicht verwendet werden. Die Beleuchtung der nach Süden zur Wohnbebauung in der Frankenstraße ausgerichteten Werbeanlage ist nachts, also von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, abzuschalten.

 


Sachverhalt:

 

An dem neuen Supermarkt der EDEKA und an anderen Geschäftseinheiten auf dem ehemaligen Optima-Gelände sollen Werbeanlagen errichtet werden, die nicht mehr nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei errichtet werden können. Hierzu ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

 

Da die Werbeanlagen direkt am Ort der gewerblichen Tätigkeit in einem angemessenen Rahmen errichtet werden sollen, wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

In der Aussprache wird aus dem Gremium daran Anstoß genommen, dass sich der Einzelhandelsbetrieb und die weiteren Geschäfte als „Neue Mitte“ bezeichnen wollen und unter Verwendung des Gemeindewappens geworben werden soll. Auch wird darauf hingewiesen, dass die großflächigen beleuchteten Werbeanlagen erhebliche Lichtemissionen bewirken, die den Schlaf der in der Nachbarschaft wohnenden Bevölkerung beeinträchtigen könnten.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen