Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidung über den Antrag wird zurückgestellt. Der Verwaltung wird aufgegeben in der Zwischenzeit zu prüfen, auf welchem Weg – privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich – und mit welchen Mitteln – Kauf, Kaufoption, städtebaulicher Vertrag – das Ziel der Sicherung der Flächen für das heimische Gewerbe erreicht werden kann; ein entsprechender Vertragsentwurf ist auszuarbeiten.

 


Wortprotokoll:

 

GRM Karl erläutert und begründet den als Anlage dieser Niederschrift beigefügten Antrag der SPD-Fraktion. Da die Gemeinde mit den Mitteln des Bauplanungsrechts keine Möglichkeit habe sicherzustellen, dass die Flächen im interkommunalen Gewerbegebiet vorrangig dem einheimische Gewerbe zur Verfügung gestellt werden, solle die Gemeinde versuchen, Grundstücke oder zumindest Kaufoptionen zu erwerben bzw. städtebauliche Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern zu treffen.

 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass der privatrechtliche Weg über den Zwischenerwerb von Flächen für die Gemeinde eine starke Haushaltbelastung und letztlich auch ein Risiko im Hinblick auf die spätere Weiterveräußerung darstellt. Der öffentlich-rechtliche Weg, mit den (gesamten) Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge abzuschließen mit dem Inhalt, dass für einen bestimmten Zeitraum zu marktüblichen Konditionen nur an einheimisches Gewerbe verkauft werden darf, werde als insgesamt sinnvoller und wirksamer angesehen. Die Zulässigkeit eines solchen Vertrags hat die Verwaltung anlässlich einer Fortbildung mit einem einschlägig erfahrenen Anwalt schon erörtert. Sollten solche Verträge zu Gunsten des heimischen Gewerbes von den Grundstückseigentümern abgelehnt werden, sei der Aufstellungsbeschluss aufzuheben, weil das mit dem Bauleitplanverfahren verfolgte städtebauliche Ziel nicht erreicht werde.

 

Danach fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen