Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verbindung von zwei bestehenden Balkonen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 133/1, Frankenstr. 18, wird, so wie beantragt, erteilt.


Der Anbau bzw. die Verlängerung/Verbindung des Balkones an dem bestehenden Mehrfamilienhaus richtet sich nach den Maßgaben des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, da hier kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Nach Meinung der Verwaltung werden alle Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten; weitergehende nachbarschützende Vorschriften werden nicht verletzt. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt weden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen