Sitzung: 04.08.2009 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verbindung von zwei bestehenden Balkonen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 133/1, Frankenstr. 18, wird, so wie beantragt, erteilt.
Der Anbau bzw. die Verlängerung/Verbindung des Balkones an dem bestehenden Mehrfamilienhaus richtet sich nach den Maßgaben des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, da hier kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Nach Meinung der Verwaltung werden alle Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten; weitergehende nachbarschützende Vorschriften werden nicht verletzt. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt weden.
Anwesend: |
7 |
/ mit |
7 |
gegen |
0 |
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