Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnraumes und einer überdachten Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 152/40, Josef-Otto-Kolb-Str. 15, wird erteilt. Die Wahrung der Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung ist durch die Baugenehmigungsbehörde sicher zu stellen.


Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan sieht die gemischte Bauweise (MI) vor. Das Bauvorhaben fügt sich zwar in die vorhandene Bebauung ein, jedoch könnten hier nachbarschützende Vorschriften verletzt werden, da die Abstandsflächen nach Westen (Terrasse mit verglaster Pergola) nicht eingehalten werden. Hier wäre durch die Baugenehmigungsbehörde in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass die Abstandsflächen übernommen werden bzw. gegenseitig darauf verzichtet wird.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen