Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den vorgelegten Bebauungsvorschlag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 375 und 375/33 zur Kenntnis. Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg I“ können in Aussicht gestellt werden:

 

  • Überschreitung der Baugrenzen des nördlichen Baukörpers
  • Überschreitung der festgelegten Traufhöhe von 5,50 m auf 6,10 m bei den beiden südlichen Baukörpern
  • Änderung der Dachform von Satteldach in Pultdach beim nördlichen Baukörper

 

Die Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie die Vorgaben der neuen Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth sind einzuhalten. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag kann in Aussicht gestellt werden.

 


Die zur Bebauung vorgeschlagenen Grundstücke liegen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg I“ und sind als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden im Großen und Ganzen eingehalten, nur folgende Befreiungen müssten genehmigt werden:

 

  • Überschreitung der Baugrenzen des nördlichen Baukörpers
  • Überschreitung der festgelegten Traufhöhe von 5,50 m auf 6,10 m bei den beiden südlichen Baukörpern
  • Änderung der Dachform von Satteldach in Pultdach beim nördlichen Baukörper

 

Da die Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) auch mit den beantragten Befreiungen noch eingehalten und auch sonst keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt werden – die Überschreitung der Baugrenze nach Norden beim nördlichen Baukörper wird als geringfügig angesehen – könnte diesen Befreiungen seitens der Gemeinde zugestimmt werden. Die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie die Vorgaben der neuen Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth sind einzuhalten. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag könnte in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen