Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Planungsgruppe Strunz, Bamberg, erhält Auftrag über die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 zur Errichtung einer Hochwasserrückhaltung im Einzugsbereich des Entlesbaches. Im Zuge der Vorplanung ist ein Planungskonzept zu erarbeiten, in dessen Rahmen die Alternativen „Ausbau des Umleiters“, „Retentionsbecken“ und eine Kombination aus diesen beiden Alternativen als dritte Alternative unter ökologischen und ökonomischen Aspekten und im Hinblick auf verfügbare Flächen zu untersuchen sind.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die für die vorstehenden Leistungen erforderlichen Ingenieurverträge abzuschließen. Die Planungsleistungen werden gemäß der Honorarordnung (HOAI) vergütet. Das Honorar für die Grundleistungen beläuft sich nach derzeitigem Stand (Grundlage: Kostenannahmen) auf 25.200 EUR; werden weitere Leistungen erforderlich, darf ein vorläufiges Honorar bis höchstens 45.000 EUR vereinbart werden.


Zu dem Tagesordnungspunkt sind Herr Strunz und Herr Graf von der Planungsgruppe Strunz als Sachverständige geladen und erschienen.

 

Das Ingenieurbüro ITWH, Dresden, wird auf der Grundlage seiner Berechnungsergebnisse im Monat Juli 2009 die endgültige Fassung des Hochwasserschutzkonzepts für Bubenreuth vorstellen. Momentan liegt eine vorläufige Fassung vor, die für den Einzugsbereich des Entlesbaches grundsätzlich folgende Maßnahmen als Varianten vorsieht:

1.    Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Entlesbach-Umleiters

2.    oder Errichtung eines Rückhaltebeckens südlich der Kreisstraße ERH 24/FO 26

3.    oder eine Kombination der beiden vorgenannten Maßnahmen.

 

Die Maßnahme 1 (bzw. 3) lässt sich nach der auszubauenden Gesamtstrecke in Teilmaßnahmen (Ingenieurbauwerke) aufgliedern, und zwar wie folgt:

·         Aufweitung der Verrohrung mit Zu- und Ablauf,

·         Ertüchtigung des Rothweiher-Grabens,

·         Gewässerausbau im Bereich des in der Planung befindlichen interkommunalen Gewerbegebiets,

·         sowie Gewässerausbau zwischen der Autobahn A 73 und der Einmündung in die Regnitz.

 

Dazu kommen noch der Neubau von Straßen- und Bahndurchlässen sowie die Öffnung eines vorhandenen Durchlasses unter der A 73.

 

Die Teilmaßnahme „Aufweitung der Verrohrung mit Zu- und Ablauf“ wurde in die Förderung nach dem „Konjunkturpaket II“ aufgenommen. Sie muss aus zuwendungsrechtlichen Gründen bis 31.12.2011 abgeschlossen werden.

 

Um keine Zeit zu verlieren, wurde für die Planung dieser Teilmaßnahme Kontakt mit dem Ingenieurbüro Strunz aufgenommen und in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt zum weiteren Vorgehen festgelegt, dass das Planungsbüro – zunächst auf der Grundlage des vorläufigen Hochwasserschutzkonzepts von ITWH – die drei Maßnahmenvarianten im Hinblick auf ihre Umweltrelevanz und Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung verfügbarer Liegenschaften untersucht. Da es sich um ein System handelt, in dem alle Einzelmaßnahmen mit allen anderen Maßnahmen in Abhängigkeit stehen, müssen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 – Grundlagenermittlung und Vorplanung – vorab für alle in Frage kommenden Teilmaßnahmen in Auftrag gegeben werden.

 

Das Honorar für die Grundleistungen beläuft sich nach Angaben der Planungsgruppe Strunz auf rund 25.200 EUR. Werden dazu noch weitere Leistungen erforderlich, wie insbesondere Vermessungsleistungen oder etwa die Einbindung der Oberflächenentwässerung im Interkommunalen Gewerbegebiet, erhöht sich das Honorar um bis zu 17.300 EUR auf bis zu 42.500 EUR. Die Honorarermittlungen basieren in diesem frühen Planungsstadium naturgemäß auf noch sehr vagen Annahmen zu den erforderlich erscheinenden Ingenieurbauwerken und auch zu deren für das Ingenieurhonorar maßgeblichen Kosten. Das Ingenieurbüro geht für die aus heutiger Sicht recht realistische Variante 3 von Baukosten in einer Größenordnung von 2 Mio. EUR aus.

 

Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamts obliegen der Gemeinde Bubenreuth Planung, Finanzierung und Durchführung der genannten Hochwasserschutzmaßnahmen – auch dann, wenn die Ingenieurbauwerke ganz oder teilweise außerhalb des Gemeindegebiets in den Gemarkungen Langensendelbach und Möhrendorf zu errichten sind.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen