Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stimmt dem Vorhaben des Schulverbandes zu, die Schulimmobilie, bestehend aus den Grundstücken Fl.-Nr. 2629 und 2632, Gemarkung Baiersdorf, mit dem darauf befindlichem Schulgebäude den bisherigen Verbandsmitgliedern zu übertragen.

 

Die Gemeinde Bubenreuth übernimmt einen Anteil in Höhe von 27,60 % aus dem vorgenannten Vermögen.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende notarielle Übergabevereinbarung abzuschließen.


 

Aufgrund von Änderungen des Sprengels der Hauptschule Baiersdorf treten dem bisher von der Stadt Baiersdorf und den Gemeinden Bubenreuth und Möhrendorf gebildeten Schulverband am 01.08.2009 die Gemeinden Effeltrich, Langensendelbach, Marloffstein und Poxdorf als neue Verbandsmitglieder bei. Entsprechend ihrer Schülerzahl entsenden diese neuen Mitglieder eine größere Zahl von Verbandsräten in die Verbandsversammlung. Unter der so geänderten Struktur des Verbandes könnte für die Zukunft nicht gewährleistet werden, dass die bisherigen Mitglieder die Herrschaft über das von ihnen geschaffene Schulvermögen weiterhin behalten. Noch bevor die Erweiterung des Schulverbandes wirksam wird, soll das Schulgelände mit allen Anlagen aus dem Verbandsvermögen ausgegliedert werden. Erwogen wurde zunächst, dass die Stadt Baiersdorf die Schulanlage erwirbt und die anderen bisherigen Verbandsmitglieder Bubenreuth und Möhrendorf ausbezahlt. Diese Lösung wurde vom Stadtrat der Stadt Baiersdorf in seiner Sitzung am 18.06.2009 aber verworfen.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, das in der Schulanlage bestehende Vermögen des Schulverbandes auf seine drei bisherigen Mitgliedsgemeinden zu übertragen. Diese werden Eigentümer zu festzulegenden Eigentumsanteilen und bilden zunächst eine privatrechtliche Eigentümergemeinschaft, die später in einem noch zu errichtenden (öffentlich-rechtlichen) Zweckverband aufgehen soll.

 

Nach Rücksprache der den Schulverband verwaltenden Stadt Baiersdorf mit dem Notariat Dr. Rieder/Dr. Schwanecke ist eine Übertra­gung durch notariellen Vertrag auf die drei Gemeinden möglich. Hierzu sind die Eigentumsanteile festzulegen, die ins Grundbuch eingetragen werden. Erforder­lich sind u.a. entspre­chende Beschlüsse der Schulverbandsversammlung und der Gemeinderäte der drei beteiligten Kommunen.

 

Durch diese Übertragung bleiben die drei Gemeinden, die den Schulverband bisher getragen haben, auch weiterhin Eigentümer der Schulanlage. Sie vermieten die Schulanlage dann gemeinsam an den Schulverband, der wiederum über die Verbandsumlage alle seine Mitglieder nach den jeweiligen Schülerzahlen an seinen Aufwendungen – auch den Mietkosten – beteiligt. Zukünftige Investitionen in das Schulgebäude müssen dann allerdings die Eigentümer Baiersdorf, Bubenreuth und Möhrendorf allein finanzieren. Der Schulverband als Mieter kann von seinen Verbandsmitgliedern insoweit keine Investitionsumlagen erheben.

 

Die Stadtverwaltung von Baiersdorf hat die Ausgaben des Schulverbandes zur Errichtung der Schule und ihrer Außenanlagen getrennt nach Jahren ab 1977 ermittelt und den jährlichen Vermögenszuwachs beim Verband den bisherigen Verbandsmitgliedern nach den jeweiligen jährlich maßgeblichen Schülerzahlen zugerechnet. Daraus ergeben sich folgende Finanzierungsanteile:

 

Gemeinde                        Betrag                          Anteil

 

Baiersdorf                2.217.380,75 EUR             47,84 %

Bubenreuth             1.279.111,78 EUR             27,60 %

Möhrendorf             1.138.334,65 EUR             24,56 %

 

Gesamt                    4.634.827,18 EUR           100,00 %

 

Der Schulverband schlägt vor, das Eigentum an der Schulanlage nach diesen Anteilen auf die bisherigen Verbandsmitglieder zu übertragen.

 

Die aufgeführten Beträge sind bereits um die aufgelaufene Abschreibung gekürzt und entsprechen auch sonst nicht den tatsächlichen Zahlungsströmen, da der Bau der Schule teilweise über Kredite ab­gewickelt wurde.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen