Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Den Anträgen der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ von 03.04.2009 und des „Musikkindergarten Bubenreuth e.V.“ vom 25.05.2009 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert bis zu dreizehn Kinder im katholischen Kindergarten St. Marien und bis zu drei Kinder im Musikkindergarten im gesamten Kindergartenjahr 2009/10 als Krippenkinder, und zwar auch dann, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres, gerechnet ab dem 01.10.2009, das dritte Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der einzelnen Gruppen durch das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen Kinder soll damit verhindert werden.

 


Mit Beschlüssen des Gemeinderates Bubenreuth vom 24.07.2007 bzw. vom 04.09.2007 sowie dem Beschluss über die Verlängerung um ein weiteres Jahr vom 16.09.2008 wurden beiden Einrichtungen eine Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das Kindergartenjahr 2007/08 bzw. 2008/09 genehmigt, und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des Kindergartenjahres (Betreuungsjahr) das dritte Lebensjahr vollendet.

 

Beide Einrichtungen haben eine Verlängerung dieser Regelung für das Kindergartenjahr 2009/10 beantragt.

 

Aufgrund der Vorschriften des Art. 21 Abs. 5 Satz 5 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) werden unter dreijährige Kinder in Krippen, die im Laufe des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr vollenden, abweichend von § 20 Abs. 1 AVBayKiBiG bis zum Ende des Betreuungsjahres mit Faktor 2,0 gefördert. Soweit Gemeinden mit Beginn des Abrechnungsjahres diese Regelung analog auch für alle anderen Formen von Kindertageseinrichtungen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG anwenden, erfolgt eine entsprechende staatliche Förderung.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen