Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7

Beschluss:

 

Aus terminlichen Gründen ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister ohne weitere Beschlussfassung den Auftrag zur TV-Inspektion der Kanalisation südlich der Hauptstraße an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wenn die Angebotssumme die in der Kostenberechnung des Ingenieurbüros ITEC, Nürnberg, vom 20.05.2009 veranschlagten Gesamtsumme um nicht mehr als 10 % übersteigt. Es müssen mindestens drei Angebote vorliegen.

 

Der Gemeinderat ist über die erfolgte Vergabe zu informieren.


In Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.11.2008 sind die Leistungen zur TV-Kanaluntersuchung für den Bereich südlich der Hauptstraße bis Ortsende auszuschreiben und durchzuführen. Auf die diesbezügliche Sachverhaltsdarstellung wird Bezug genommen.

 

Die in den letzten Jahren neu erstellten bzw. sanierten Kanäle (Birkenallee und Marienplatz) sowie der Bereich nördlich der Hauptstraße, der bereits 2008 untersucht wurde, sind im nun vorliegenden Umfang nicht enthalten. Die Kanaluntersuchung und vorherige Kanalreinigung erfolgen in den Versorgungsleitungen (Hauptkanälen) und dem Teil der Grundstücks- oder Hausanschlüsse (Anschlusskanäle), der im öffentlichen Straßengrund liegt. Zusätzlich wird eine Schachtinspektion durchgeführt.

 

Das mit der ingenieurtechnischen Begleitung der Kanalinspektion bereits betraute Büro ITEC GmbH hat zu diesem Zweck im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung sechs als geeignet bekannte Firmen angeschrieben. Der Rücklauf und die Angebotseröffnung (Submission) bzw. Prüfung der Angebote war bis zur Sitzung nicht möglich. Die Verwaltung schlägt aus Gründen der Zeitersparnis deshalb vor (die nächste mögliche Sitzung ist voraussichtlich erst am 07.07.2009), dass der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister ermächtigt ohne weitere Beschlussfassung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wenn die Angebotssumme die in der Kostenberechnung veranschlagte Gesamtsumme um nicht mehr als 10 % übersteigt.

 

In der Beratung kann GRM Stumptner keinen Grund für die Eilbedürftigkeit der Auftragsvergabe erkennen und stellt deshalb folgenden

 

Antrag:

 

Die Beschlussfassung über die Vergabe der Kanalinspektion möge zurückgestellt werden.

 

Anwesend:

16

/ mit

8

gegen

8

Stimmen

Damit ist der Antrag – bei Stimmengleichheit – abgelehnt (Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GO).

 

 

Sodann fasst der Gemeinderat in der Sache folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

7

Stimmen