Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Planungsgruppe Strunz vom 26.05.2009 billigend zur Kenntnis, jedoch mit der Maßgabe, dass die in dem Planentwurf festzusetzenden höchstzulässigen First- und Traufhöhen bezogen auf einen festen Punkt (Deckeloberseite des Schachtes 430.3A) in der Weise aufzunehmen sind, dass sichergestellt ist, dass das am Eichenplatz, Ecke Frankenstraße, geplante Gebäude die entsprechenden Maße des gegenüberliegenden Gebäudes Eichenplatz 4 und 5 nicht überschreitet. Der Gemeinderat beschließt, auf dieser Grundlage den Bebauungsplan „Eichenplatz Nord“ im Beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, deren zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 m² ist.

 

Die Gemeinde führt zu diesem Entwurf gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 BauGB eine öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch; von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 


Auf die Sachverhaltsdarstellung unter dem vorangegangenen Unterpunkt 44.1 wird Bezug genommen. Da die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Vorentwurf entfällt, wäre unmittelbar der vorliegende Entwurf zu billigen.

 

Von einer Umweltprüfung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abzusehen.

 


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme

Eine persönliche Beteiligung von Mitgliedern des Gemeinderats besteht nicht.