Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth schließt für ihre Einrichtungen und Liegenschaften mit der E.ON Bayern Vertriebs GmbH einen Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie für den Belieferungszeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 auf der Grundlage der zwischen der E.ON Bayern Vertriebs GmbH und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Rahmenvereinbarung.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Stromliefervertrag und die Anlage 2 zu Preisregelungen zum obengenannten Rahmenvertrag zu unterzeichnen.
Mit Schreiben vom 8. Mai 2009 hat die E.ON Bayern Vertriebs GmbH, Bayreuth, die vorgenannte Rahmenvereinbarung und den dazugehörigen Stromliefervertrag übersandt.
Die kommunalen Spitzenverbände in
Bayern haben für die Belieferung der Verbrauchsanlagen ihrer Mitgliedskörperschaften
mit elektrischer Energie einen neuen offenen Rahmenvertrag („Kommunale
Rahmenvereinbarung“) mit der E.ON Bayern Vertriebs GmbH abgeschlossen. Dabei ist
es den kommunalen Spitzenverbänden erneut gelungen, ein sehr attraktives
Angebot auszuhandeln. Der Rahmenvertrag gilt für den Belieferungszeitraum
01.01.2010 bis 31.12.2013 und garantiert einen für vier Lieferjahre
gleichbleibenden Energiepreis, der von jeglichen – auch drastischen – Änderungen
der Angebotspreise an der Leipziger Strombörse unabhängig ist.
Der vereinbarte Preis liegt in
etwa auf dem Niveau eines heutigen individuellen Abschlusses, der aber keine
Preisgarantie gibt. Beim Vergleich mit den Preisen der aus-laufenden
Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass die Strombörsenpreise seit
Anfang 2005 – zu diesem Zeitpunkt wurde die noch gültige Rahmenvereinbarung abgeschlossen
– um über 65 Prozent angestiegen sind.
Der
neue Vertrag bezieht sich – dies ist neu – nur auf die reine Energielieferung.
Die Kommune muss deshalb mit dem Netzbetreiber (zu einem späteren Zeitpunkt) einen
weiteren Vertrag abschließen, nach dem das amtlich genehmigte Netznutzungsentgelt
zu zahlen ist.
Der
Rahmenvertrag garantiert erstmals standardmäßig einen vom TÜV SÜD zertifizierten
in bayerischen Wasserkraftwerken erzeugten Stromanteil in Höhe von 50 % –
damit ist der Ökostromanteil mehr als doppelt so hoch wie beim derzeitigen „Standardstrom“.
Die
Beitrittserklärung zur Kommunalen Rahmenvereinbarung und der Stromliefervertrag
sind zur Sicherung der Konditionen bis spätestens 28.05.2009 zu unterzeichnen.
Ein späterer Beitritt ist nur mit tagesaktuellen Konditionen möglich.
In der
Aussprache stellt GRM Stumptner
folgenden
Antrag:
Es
solle eine namentliche Abstimmung erfolgen.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
2 |
gegen |
14 |
Stimmen |
Damit
ist der Antrag abgelehnt.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |