Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth schließt für ihre Einrichtungen und Liegenschaften mit der E.ON Bayern Vertriebs GmbH einen Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie für den Belieferungszeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 auf der Grundlage der zwischen der E.ON Bayern Vertriebs GmbH und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Rahmenvereinbarung.

 

Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Stromliefervertrag und die Anlage 2 zu Preisregelungen zum obengenannten Rahmenvertrag zu unterzeichnen.


Mit Schreiben vom 8. Mai 2009 hat die E.ON Bayern Vertriebs GmbH, Bayreuth, die vorgenannte Rahmenvereinbarung und den dazugehörigen Stromliefervertrag übersandt.

 

Die kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben für die Belieferung der Verbrauchsanlagen ihrer Mitgliedskörperschaften mit elektrischer Energie einen neuen offenen Rahmenvertrag („Kommunale Rahmenvereinbarung“) mit der E.ON Bayern Vertriebs GmbH abgeschlossen. Dabei ist es den kommunalen Spitzenverbänden erneut gelungen, ein sehr attraktives Angebot auszuhandeln. Der Rahmenvertrag gilt für den Belieferungszeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2013 und garantiert einen für vier Lieferjahre gleichbleibenden Energiepreis, der von jeglichen – auch drastischen – Änderungen der Angebotspreise an der Leipziger Strombörse unabhängig ist.

 

Der vereinbarte Preis liegt in etwa auf dem Niveau eines heutigen individuellen Abschlusses, der aber keine Preisgarantie gibt. Beim Vergleich mit den Preisen der aus-laufenden Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass die Strombörsenpreise seit Anfang 2005 – zu diesem Zeitpunkt wurde die noch gültige Rahmenvereinbarung abgeschlossen – um über 65 Prozent angestiegen sind.

 

Der neue Vertrag bezieht sich – dies ist neu – nur auf die reine Energielieferung. Die Kommune muss deshalb mit dem Netzbetreiber (zu einem späteren Zeitpunkt) einen weiteren Vertrag abschließen, nach dem das amtlich genehmigte Netznutzungsentgelt zu zahlen ist.

 

Der Rahmenvertrag garantiert erstmals standardmäßig einen vom TÜV SÜD zertifizierten in bayerischen Wasserkraftwerken erzeugten Stromanteil in Höhe von 50 % – damit ist der Ökostromanteil mehr als doppelt so hoch wie beim derzeitigen „Standardstrom“.

 

Die Beitrittserklärung zur Kommunalen Rahmenvereinbarung und der Stromliefervertrag sind zur Sicherung der Konditionen bis spätestens 28.05.2009 zu unterzeichnen. Ein späterer Beitritt ist nur mit tagesaktuellen Konditionen möglich.

 

In der Aussprache stellt GRM Stumptner folgenden

 

Antrag:

 

Es solle eine namentliche Abstimmung erfolgen.

 

Anwesend:

16

/ mit

2

gegen

14

Stimmen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen