Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) zum Einbau einer Apotheke, Festlegung von Dienstleistungseinheiten und Teilabbruch und Erneuerung von Bauteilen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, /8, 49 und 52/4, Frankenstr. 75/Am Bauhof, wird mit der Maßgabe erteilt, dass die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung vom 18.01.2006 einzuhalten sind und, sofern die Stellplätze auf fremdem Grund liegen, dinglich zu sichern. Der Stellplatznachweis ist für die neu zu schaffenden Gewerbeflächen und den Bestand nachzuweisen. Die Belange des Immissionsschutzes und der Landesplanung sind entsprechend zu berücksichtigen.


Auf dem ehemaligen Optima-Areal sollen weitere Nutzungseinheiten erstellt werden. Hierzu wurden vom Bauherren erstmals konkrete Planunterlagen vorgelegt. Für die Errichtung einer Apotheke mit rund 274 m² Verkaufsfläche ist eine Nutzungsänderung notwendig, die baulichen Änderungen fallen nicht ins Gewicht. Für die weiteren Einheiten, mit Dienstleistungseinheit 1 bis 3 bezeichnet, ist eine genaue Nutzung bzw. ein Nutzer noch nicht bekannt. Nach den vorgelegten Unterlagen liegt die Nutzfläche der einzelnen Einheiten aber deutlich unter der Großflächigkeitsgrenze von 800 m² Verkaufsfläche. Die markantesten baulichen Änderungen werden im Dienstleistungsbereich 3 vorgenommen. Hier soll der vorhandene, baufällige Vorbau abgebrochen und durch eine verglaste Überdachung mit Dachgarten ersetzt werden.

 

Durch die beabsichtigten Umbaumaßnahmen werden, soweit von hier erkennbar, keine der in § 34 Baugesetzbuch aufgeführten Belange beeinträchtigt (z.B. Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung, Beeinträchtigung des Ortsbildes). Die bereits im Rahmen der Behandlung der Baumaßnahme des Marktes mit Getränkemarkt und Backshop – anschließend an die in Rede stehende Gebäulichkeit – getroffenen Feststellungen seitens der Gemeinde sollten auch für die vorstehenden Vorhaben gelten.

 

In der Beratung wird die Frage aufgeworfen, ob denn für die zusätzlich zu den schon genehmigten Vorhaben (Lebensmittelmarkt mit Bäckereifiliale und Getränkemarkt) hinzukommenden Verkaufsflächen, nämlich die der Apotheke, eine ausreichende Zahl von Parkplätzen vorhanden sei. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass dies vom Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung geprüft werden müsse und dass ein entsprechender Hinweis im vorgeschlagenen Beschlusstext aufgenommen worden sei.

 

Der Gemeinderat fasst sodann folgenden

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen