Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu Umbau und Nutzungsänderung von Ausstellung und Büro zu Einzelhandelsgeschäft und Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, /8, 49 und 52/4, Frankenstraße 75 (Änderung zur Baugenehmigung BV-Nr. 2008/0388), wird mit der Maßgabe erteilt, dass durch Bescheid sichergestellt ist, dass die Auflagen und Bedingungen der Baugenehmigungsbescheide vom 09.03.2009 und vom 15.04.2009 auch für den neu zu erlassenden Baugenehmigungsbescheid übernommen bzw. auf Grund der veränderten Massen entsprechend angepasst werden (z.B. Stellplätze).

 


Das Bauvorhaben wurde – nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt am 09.03.2009 bzw. mit Nachträgen am 15.04.2009 genehmigt. Das Bauvorhaben wurde bis jetzt nicht ausgeführt, sondern – auf Wunsch eines zukünftigen Pächters – vom Bauherren eine Überarbeitung der Pläne vorgenommen. Im wesentlichen bestehen die Änderungen darin, dass Nebenflächen und Verkaufsflächen von Markt und Getränkemarkt vergrößert werden und der Backshop mit dem Getränkemarkt einen gemeinsamen Zugang erhält, während der Markt selber mit einem separaten Eingang ausgestattet wird. Die Verkaufsfläche des Marktes soll nun bei 799 m², die von Getränkemarkt und Backshop zusammen bei 450 m² liegen. Damit wäre die Großflächigkeitsgrenze von 800 m² (Vorgaben der Landesplanung) beim Markt gerade noch, bei Getränkemarkt mit Backshop voll eingehalten.

 

Da sich an der grundlegenden Situierung und Konzeption nichts ändert, könnte dem Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung nach Maßgabe der in dem Beschlusstext formulierten Einschränkungen zugestimmt werden.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen