Beschluss: Kenntnis genommen

Auf die Sachverhaltsdarstellung zu TOP 109 in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 04.11.2008 wird Bezug genommen. Danach bedarf der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 aus rechtlichen Gründen einer Änderung. Im gleichen Zuge erscheint es sinnvoll und notwendig, ihn an die zwischenzeitlich geschaffenen Gegebenheiten anzupassen bzw. unter Berücksichtigung neuerer Entwicklungen zu ändern.

 

Die von der Verwaltung vorgelegte und von einem Büro für Städteplanung in der Sitzung am 04.11.2008 vorgestellte Ausarbeitung sieht insgesamt elf Änderungsbereiche vor, über die eine Entscheidung herbeigeführt werden sollte. Bereits in der genannten Sitzung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss zu dem Änderungsbereich 7:

 

„Im Bereich 7 der vorliegenden Entwicklungsplanung möge ein Streifen östlich der Bahnlinie – beginnend etwa auf Höhe der Firma Gleissner in der Mozartstraße bis zur Firma P & S (ehemalige Firma Höfner) in der Schönbacher Straße – mit einem gewissen Umgriff weiterhin als Mischgebiet dargestellt werden, um die dort ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand zu erhalten bzw. auch deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht von vornherein auszuschließen. Das Planungsbüro Projekt 4 solle beauftragt werden, dies in den Entwürfen zu berücksichtigen, die dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion vorgelegt werden.“

 

In einer weiteren Sitzung am 02.12.2008 hat der Gemeinderat der Verwaltung – ohne Beschlussfassung – aufgegeben zu prüfen, „ob eine Teilung der Geigenbauersiedlung in ein südlich der Schönbacher Straße gelegenes Wohngebiet und ein sich nördlich daran anschließendes Mischgebiet den widerstreitenden Erfordernissen nach ruhigem Wohnen einerseits und nicht (stärker als bisher) einzuschränkender Gewerbeausübung andererseits gerecht werden würde. (…)“

 

In der sich anschließenden Beratung der vorgeschlagenen Änderungen ist der Gemeinderat übereinstimmend der Auffassung, dass es hinsichtlich des Bereichs 7 keiner weiteren Konkretisierung bedarf und die gegebene Beschlusslage für das weitere Vorgehen zunächst ausreicht.

 

Für die Änderungsbereiche 10 und 11 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Reines Wohngebiet unter dem vorangegangenen TOP 41 beschlossen; der Flächennutzungsplan ist insoweit entweder im Parallelverfahren oder nachträglich zu ändern. Ein weiterer Entscheidungsbedarf im Hinblick auf die Änderung des Flächennutzungsplans besteht damit insoweit nicht mehr.

 

Wegen der nach Beschlussfassung über den Änderungsbereich 8 bereits fortgeschrittenen Zeit, wird die Behandlung des Änderungsbereichs 9 vertagt.

 

Mit Schreiben vom 08.05.2009, das der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, stellt die SPD-Fraktion Änderungsanträge zu den Bereichen 3 bis 6 und 9. Über diese Anträge wird bei der Behandlung der jeweiligen Bereiche entschieden.

 

Zum Änderungsbereich 1 erfolgt keine Beschlussfassung. (Die für diesen Bereich vorgeschlagene Änderung entspricht der Intention des Flächennutzungsplans 2000, der dort Gewerbeflächen dargestellt hatte. Die Regierung von Mittelfranken versagte dem Flächennutzungsplan für diesen Bereich seinerzeit aber die Genehmigung. Nunmehr hat die Regierung von Mittelfranken jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn diese und die in Möhrendorf benachbarten Flächen als praktisch letzte Baulandreserve für das heimische Gewerbe mobilisiert werden. Dies beabsichtigen beide Gemeinden: über die erforderlichen Änderungen der Flächennutzungspläne von Möhrendorf und Bubenreuth sowie für die Aufstellung der jeweiligen Bebauungspläne haben die Gemeinderäte zwischenzeitlich Beschluss gefasst. Für den Änderungsbereich 1 bedarf es deshalb keiner weiteren Entscheidung – Anm. d. Verf.)

 

Der Vorsitzende weist auf die Möglichkeit hin, dass Gemeinderatsmitglieder bei einer Beschlussfassung über eine partielle Änderung des Flächennutzungsplans im Sinne des Art. 49 Gemeindeordnung (GO) persönlich beteiligt sein könnten und deshalb an der Beratung und Abstimmung dann nicht mitwirken können. Er bittet die Gemeinderatsmitglieder dies bei Aufruf des jeweiligen Änderungsbereichs kund zu tun.

 

Die nachfolgend vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse beziehen sich auf die Änderungsbereiche, wie sie in der Ausarbeitung „Entwicklungsplanung auf Ebene des Flächennutzungsplans“ des Ingenieurbüros „Projekt 4“ vom 04.08.2008 beschrieben sind.