Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „16/9 Röthstraße“ der Gemeinde Möhrendorf keine eigenen Belange berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Möhrendorf stellt den Bebauungsplan „16/9 Röthstraße“ neu auf. Gleichzeitig ändert sie dazu auch ihren Flächennutzungsplan im sogenannten „Parallelverfahren“.

 

Ziel der Verfahren ist, eine Brache mit einer Größe von 3.615 m2 am Rand der bestehenden Bebauung als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Es können dort maximal vier Doppelhäuser (acht Wohneinheiten) mit zwei Vollgeschossen errichtet werden.

 

Die Gemeinde Möhrendorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern.

 

In die uns von der Gemeinde Möhrendorf vorgelegten Pläne und sonstigen Unterlagen können Sie beim Sachbearbeiter während der allgemeinen Dienstzeit gerne Einsicht nehmen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen