Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seiner nachfolgenden Beschlüsse, die mit ihrem Wortlaut wiedergegeben werden, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. GR/032/2008 in der Sitzung am 08.04.2008

„Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag (Anlage ist nur dem ursprünglichen Beschluss beigefügt; Anm. des Verf.) mit der Erlanger Stadtwerke AG über die Durchführung des Bereitschaftsdienstes auf Grundlage des Vertragsentwurfes vom 01.01.2008 mit den Preisen der Übersicht der Vergleichsangebote, Stundenlöhne abzüglich 5 %, mit Wirkung vom 01.05.2008 abzuschließen.“

 

Beschluss Nr. GR/033/2008 in der Sitzung am 08.04.2008

 „Auf Grund des Angebotes vom 01.04.2008 und des Vergabevorschlags des Ingenieurbüros Kellermann & Engelhardt ITEC GmbH, Nürnberg, vom 07.04.2008 erhält der mindestnehmende Anbieter, das ist die Firma Karei Städtereinigung GmbH & Co. KG, 91217 Hersbruck, den Auftrag zur TV-Inspektion Bubenreuth Nord der Abwasseranlage der Gemeinde Bubenreuth zum Bruttoangebotspreis von 29.527,35 EUR.“

 

Beschluss Nr. GR/035/2008 in der Sitzung am 08.04.2008

„Herrn Erwin Primas, Bubenreuth, wird die Bürgermedaille verliehen.

 

Im Rahmen einer Feier zur Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder am 29.04.2008 wird Herrn Primas die Bürgermedaille zusammen mit einer Urkunde überreicht.“

 

Beschluss Nr. GR/112/2008 in der Sitzung am 04.11.2008

„Die Gemeinde Bubenreuth untersucht im Haushaltsjahr 2009 das Kanalnetz im Bereich südlich der Hauptstraße (ohne Birkenallee). Die Untersuchung ist auszuschreiben; über die Vergabe fasst der Gemeinderat gesondert Beschluss.

 

Das Ingenieurbüro ITEC erhält Auftrag über die ingenieurtechnische Begleitung dieser Kanalnetzuntersuchung und deren Auswertung gemäß dem vorliegenden Vertragsangebot vom 09.10.2008.

 

Das Honorar beträgt demnach vorläufig 19.635 EUR brutto; es wird endgültig zu den angebotenen Einheitspreisen nach der Länge der untersuchten Kanalstrecken und der Anzahl der untersuchten Schächte abgerechnet.“

 

Beschluss Nr. GR/017/2009 in der Sitzung am 10.02.2009

„Nachdem der Gemeinderat die überarbeiteten Planentwürfe „Vorentwurf 1“ und die Kostenschätzung nach DIN 276 vom 02.02.2009 der Ingenieurgesellschaft Ulm, Erlangen, zur Kenntnis genommen hat, wird die Verwaltung beauftragt, dieses Büro auch mit den weiter notwendigen Schritten zur Erlangung einer Baugenehmigung und zur Ausführung der Gerätehaus-Erweiterung zu beauftragen. Ein geeigneter Architektenvertrag über die Objektplanung (Leistungsphasen 3 bis 9) ist hierzu abzuschließen. Das Honorar des Planers für diese Leistungen einschließlich Nebenkostenpauschale beläuft sich nach den vorläufigen Grundlagen auf 31.586,36 EUR (brutto).“

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(GRM Horner ist bei der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.)