Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2009
Auf Grund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 6.599.654
EUR
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.476.200
EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 300
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§
5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in
Kraft.
(Ausfertigung)“
Dem Haushalt in der Fassung vom 09.04.2009 zusammen mit allen Anlagen wird zugestimmt, jedoch mit der Maßgabe, dass
- die Haushaltsstelle 1.1430.3600 mit einem Ansatz von 145.000 EUR neu eingerichtet und
- bei Haushaltsstelle 1.1430.9500 ein Ansatz von 300.000 EUR bereitgestellt wird.
Die Rücklagenentnahme und die Anlagen zum Haushalt (Rücklagenübersicht usw.) sind entsprechend anzupassen.
Der Haushalt 2009 wurde im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Erst am Vortag der Sitzung wurde bekannt, dass die Gemeinde Bubenreuth schon im laufenden Haushaltsjahr für eine Baumaßnahme zum Hochwasserschutz, deren Kosten auf rund 300.000 EUR geschätzt werden, eine Zuwendung aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 145.000 EUR erhält. Diese Maßnahme wäre zusätzlich in den Vermögenshaushalt und das Investitionsprogramm aufzunehmen. Sie erfordert eine Erhöhung der Rücklagenentnahme um die mit dem Zuschuss nicht gedeckten Kosten, also um 155.000 EUR.
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |