Zu dem Tagesordnungspunkt ist der Kämmerer, Herr Tobias Zentgraf, als Sachverständiger erschienen.

 

Die Sprecher der Fraktionen nehmen zum vorliegenden Haushalt Stellung.

 

Dabei stellt GRM Horner folgenden

 

Antrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die entstandenen Aufwendungen der Straßenausbaukosten in den Bereichen der Birkenallee und des Marienplatzes für die Fahrbahnen (für die Hauptleitungen) und den Gehwegbereichen (für alle erneuerten Grundstücks­hausanschlüsse) einschließlich der angefallenen Ingenieur-Gebühren sowie den Nebenkosten zu ermitteln.

 

Entsprechend der o. g. Entscheidung des VGH Kassel (der Antragsteller bezieht sich auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.02.1998; Anm. d. Verf.) sind diese Aufwendungen im Vermögenshaushalt mit je einem Drittel im UA 6300 Gemeindestraßen (dort wurden die angefallenen Kosten bereits haushaltsmäßig veranschlagt und auch verbucht) mit einem weiteren Drittel im UA 7000 Abwasserbeseitigung bei einer neu zu bildenden Haushaltsstelle z. B. 1.7000.9820 und im UA 8159 Wasserversorgung bei einer neu zu bildenden Haushaltsstelle z. B. 1.8159.9820 Zuschüsse für Investitionsmaßnah­men einzuplanen.

 

Nachdem die gesamten Straßenausbaukosten bisher nur im UA 6300 veranschlagt und verausgabt wurden, ist eine Einnahme-Gegenbuchungen für die bei den UA 7000 und UA 8159 veranschlagten Ausgaben im UA 6300 Gemeindestraßen bei einer neu zu bildenden Haushaltsstelle, z. B. 1.6300.3450 Zuweisungen für Investi­tionsmaßnahmen, in den Haushalt 2009 einzuplanen.

 

Anmerkung:

Durch den haushaltsmäßigen Vollzug der Rechtsprechung in den UA 6300, 7000 und 8159 ist der Haushaltsausgleich nicht beeinträchtigt, es ändert sich lediglich das Haushaltsvolumen. Bei den kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung sind die Gebührenbedarfskalkulationen zu überprüfen und, falls erforderlich, bezüglich der Kostendeckung anzupassen.“

 

 

Der Vorsitzende sichert zu, den Antrag in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.