Beschluss: Kenntnis genommen

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Ulm von dem gleichnamigen Ingenieurbüro als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Aus dem von der Bundesregierung am 27. Januar 2009 beschlossenen Konjunkturpaket II stehen für die Kommunen im Regierungsbezirk Mittelfranken 195 Mio. EUR zur Verfügung. Primäres Ziel des sogenannten „Zukunftsinvestitionsgesetzes“ sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Gebäude, insbesondere von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen – dort liegt der Förderschwerpunkt. Darüber hinaus werden in geringerem Umfang auch Mittel für Maßnahmen im Städtebau und zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereitgestellt. Der Fördersatz für die genannten Bereiche beträgt 87,5 %. Zusätzlich werden bereits laufende Förderprogramme, wie für die Breitbandversorgung und den Hochwasserschutz, finanziell verstärkt; der Fördersatz der letztgenannten Programme beträgt weiterhin 50 %.

 

Nach vorläufigen Informationen kommen folgende Maßnahmen für die Förderung in Betracht:

 

·         die energetische Sanierung von Schulen

·         die energetische Sanierung sonstiger Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Weiterbildungseinrichtungen

·         Krankenhausbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Krankenhäusern

·         die energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude und sonstiger Infrastruktur

·         Städtebau

·         Breitbandförderung

·         Lärmsanierung von kommunalen Straßen

·         Hochwasserschutz

 

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Ulm mögliche energetische Sanierungen kommunaler Gebäude geprüft. Im übrigen sollte versucht werden, den Ausbau der Breitbandversorgung und den Hochwasserschutz in die erweiterte Förderung aus dem Konjunkturpaket einzubeziehen.

 

Die nachfolgenden zur Beschlussfassung anstehenden Maßnahmen wurden der Regierung von Mittelfranken auf deren „erste Vorabfrage“ vom 19.02.2009, die bis zum 23.02.2009 zu beantworten war, mitgeteilt. Die angegebenen Kosten wurden von Planern lediglich geschätzt.

 

Diese Abfrage der Regierung bei allen Kommunen in Mittelfranken hat ergeben, dass für vorläufig 1.207 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 650 Mio. EUR eine Förderung beantragt werden wird.

 

Um Zuwendungen in Anspruch nehmen zu können, sind in einem ersten Schritt bis Ende März formlose Anträge über die einzelnen Maßnahmen zu stellen, wozu entsprechende Beschlüsse verlangt werden.