Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Auf Grund der nun vorliegenden überarbeiteten Planunterlagen und der Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 26.01.2009 sowie der Stellungnahme des Landratsamts Erlangen Höchstadt vom 04.02.2009 wird das gemeindliche Einvernehmen zu Umbau und Nutzungsänderung von Ausstellungsräumen und Büros zu einem Einzelhandelsgeschäft mit „Backshop“ und Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, Frankenstr. 75, mit der Maßgabe erteilt, dass die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung vom 18.01.2006 einzuhalten sind und als Bedingung verbindlich in die Baugenehmigung aufgenommen sowie dinglich gesichert werden. Der Beschluss vom 01.07.2008 wird aufgehoben.

 

Das Landratsamt wird gebeten zu prüfen und die Gemeinde zu informieren, ob das realisierte Vorhaben die Auflagen des Baugenehmigungsbescheides einhält, insbesondere im Hinblick auf den Nachweis der Stellplätze und den Schallschutz.

 


Ein Antrag auf Nutzungsänderung für das o.g. Gewerbegebäude lag dem Gemeinderat bereits dreimal zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das gemeindliche Einvernehmen konnte seinerzeit aber aus verschiedenen Gründen nicht erteilt werden (siehe Beschlüsse vom 03.06.2008, 01.07.2008 und zuletzt vom 16.09.2008). Nun wurde durch die Horn Liegenschaften ein Tekturantrag zur nochmaligen Prüfung durch die Gemeinde Bubenreuth vorgelegt. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die räumliche Trennung von Einzelhandelsgeschäft und Getränkemarkt, um die Vorgaben der Landesplanung (Großflächigkeitsgrenze) einhalten zu können, und andere, auch von der Gemeinde in der Sitzung am 16.09.08 geforderte Ergänzungen. Der komplette Bauantrag einschließlich Tektur in der nun vorliegenden Form wurde vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt bereits vorgeprüft. Hierbei wurden auch die Belange der Landesplanung und des Immissionsschutzes mit berücksichtigt. Von beiden Stellen (Regierung von Mittelfranken und Umweltamt des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt) liegen bereits zustimmende Stellungnahmen vor. Die vorgelegten Änderungen bzw. Ergänzungen werden vom Landratsamt als Tektur zum bereits im Juli dort vorgelegten Bauantrag behandelt, sie stellen also keinen neuen Bauantrag dar. Nach Auskunft der Baugenehmigungsbehörde ist das Bauvorhaben – auch im Sinne der Gemeinde Bubenreuth – genehmigungsfähig und das mit Beschluss vom 01.07.2008 verweigerte gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt sieht jedenfalls keine Gründe, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und würde dieses auch ersetzen, falls das notwendig sein sollte.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen