Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch die Einbeziehungssatzung „Honingser Straße Ost“ der Gemeinde Langensendelbach keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich der Satzung tangieren können.


Die Gemeinde Langensendelbach stellt eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Baugesetzbuch auf und gibt der Gemeinde Bubenreuth Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

 

Mit der Satzung soll im Anschluss an das bebaute Gebiet eine ca. 2.984 m2 große Fläche am östlichen Ortsrand von Langensendelbach der Bebauung als Allgemeines Wohngebiet zugeführt werden. Die Planung ermöglicht die Errichtung von drei zweigeschossigen Einzelhäusern.

 

Der Ausschuss nimmt in die Pläne und sonstigen Unterlagen Einsicht.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen