Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch die Einbeziehungssatzung „Ringstraße Ost“ der Gemeinde Langensendelbach keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich der Satzung tangieren können.


Die Gemeinde Langensendelbach stellt eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Baugesetzbuch auf und gibt der Gemeinde Bubenreuth Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

 

Mit der Satzung soll im Anschluss an das bebaute Gebiet eine ca. 2.170 m2 große Fläche am nordöstlichen Ortsrand von Langensendelbach der Bebauung als Allgemeines Wohngebiet zugeführt werden.

 

Der künftige Geltungsbereich der zu erlassenden Satzung ist bereits teilweise – mit einem Wohngebäude – bebaut, die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes wird mit der Satzung ermöglicht.

 

Der Ausschuss nimmt in die Pläne und sonstigen Unterlagen Einsicht.

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen