Äußerungen aus dem Ausschuss:

·         GRM Stumptner teilt seine Beobachtung mit, dass der Rad- und Fußweg westlich der Autobahn zwischen Bruckwiesen und dem Klärwerk weder geräumt noch gestreut ist. Der Vorsitzende sichert zu zu ermitteln, wem die Räum- und Streupflicht obliegt. Der Verwaltung ist bekannt, dass eine Vereinbarung vorliegt, nach der die Gemeinde Möhrendorf die Verkehrssicherungspflicht und den Bauunterhalt an dem Radweg übernommen habe.

·         GRM Winkelmann erkundigt sich, wer auf dem Rad- und Fußweg von Bruckwiesen über die Autobahn Richtung Möhrendorf für den Winterdienst zuständig sei. Die Verwaltung beantwortet die Frage; demnach obliegt dieser dort dem Landkreis.

·         GRM Winkelmann hat im übrigen festgestellt, dass der Rad- und Fußweg im Gewerbegebiet Bruckwiesen vor ALDI nicht geräumt wurde. Gemäß der Straßenreinigungsverordnung obliegt die Räum- und Streupflicht dort ALDI als Anlieger; darauf wurde der Verantwortliche dieses Betriebs vom Bürgermeister schon hingewiesen.