Beschluss: zurückgestellt

Bereits in der Sitzung am 04.11.2008 wurden dem Gemeinderat Vorschläge unterbreitet, wie der geltende Flächennutzungsplan notwendiger- oder sinnvollerweise geändert werden sollte. Die Ausarbeitungen des beauftragen Planungsbüros sehen vor, die Geigenbauersiedlung („Bereich 7“) künftig als „Wohnbaufläche“ statt wie bisher als „Mischgebiet“ darzustellen.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass dies in der betroffenen Öffentlichkeit überwiegend negativ aufgenommen wurde; namentlich die in der Geigenbauersiedlung ansässigen Betriebe befürchten, so von ihren Standorten verdrängt zu werden. Die Ängste sind jedoch nach den Ausführungen von Bürgermeister Greif und der Verwaltung unbegründet. Der Flächennutzungsplan entfalte keine Rechtswirkungen gegenüber Dritten und es sei auch nicht das Ziel, Betriebe abzusiedeln. Ganz im Gegenteil ließen sich durch entsprechende Festsetzungen die im Wohngebiet schon vorhandenen und deshalb in ihrem Bestand ohnehin geschützten Betriebe sogar noch entwickeln, obwohl sie in dem Gebietstyp eigentlich nicht zulässig wären.

 

Mit der Darstellung als „Wohnbaufläche“ wolle die Gemeinde lediglich dem anhaltenden, aus verschiedenen Gründen eingetretenen Strukturwandel der Siedlung Rechnung tragen und ihn nicht – wie es momentan faktisch der Fall ist – behindern. So könne als Negativ-Beispiel das Gelände eines aufgelassenen Betriebes angeführt werden, das sich weder für eine weitere gewerbliche Nutzung vermarkten lässt noch aus rechtlichen Gründen – wegen der Darstellung „Mischgebiet“ im Flächennutzungsplan – einer (reinen) Wohnbebauung zugeführt werden kann. Die Grundstücke sind brachgefallen und stellen mittlerweilen einen städtebaulichen Missstand dar.

 

Nach eingehender Beratung soll nun durch die Verwaltung geprüft werden, ob eine Teilung der Geigenbauersiedlung in ein südlich der Schönbacher Straße gelegenes Wohngebiet und ein sich nördlich daran anschließendes Mischgebiet den widerstreitenden Erfordernissen nach ruhigem Wohnen einerseits und nicht (stärker als bisher) einzuschränkender Gewerbeausübung andererseits gerecht werden würde. Sobald dies geklärt ist, soll die weitere Behandlung des Änderungsbereichs 7 des Flächennutzungsplans erfolgen.