Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag mit der E-ON Bayern AG in der Fassung des vorliegenden Musters 2007 nach folgenden Maßgaben abzuschließen:

 

1.    In § 4 Nr. 2 Buchst. a) sind anstelle der Leerzeichen folgende Beträge einzusetzen:

-  unter dem ersten Spiegelstrich:          0,61

-  unter dem zweiten Spiegelstrich:       1,32

-  unter dem dritten Spiegelstrich:          0,11

2.    In § 5 Nr. 1 ist Alternative 2 zu wählen, Alternative 1 dementsprechend zu streichen.

3.    § 8 des Vertrages (Vertragsdauer) erhält folgende Fassung:

„Dieser Vertrag ändert den Konzessionsvertrag vom 29.11.2006/05.12.2006; er tritt mit rechtsgültiger Ausfertigung in Kraft.


(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Schwarz von E-ON Bayern als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Die Gemeinde Bubenreuth hat gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 14.11.2006 mit der E-ON Bayern AG einen Vertrag geschlossen, der dem Stromversorger für seine Zwecke exklusiv die Nutzung des gemeindlichen Straßengrundes ermöglicht (Konzessionsvertrag).

 

Dieser Konzessionsvertrag wurde entsprechend dem zu dieser Zeit gültigen Muster 2004 abgeschlossen. Nachdem nun der neue Musterkonzessionsvertrag zwischen dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. endverhandelt vorliegt, bietet die E-ON Bayern AG den Umstieg auf diesen neuen Musterkonzessionsvertrag mit der Laufzeit des bestehenden Konzessionsvertrages an.

 

Herr Schwarz stellt die Abweichungen des Musters 2007 von der bisherigen Fassung von 2004 im einzelnen vor und erklärt Hintergründe und Rechtwirkungen. Das neue Muster berücksichtige sowohl die neue Rechtslage, die mit der Einführung des Wettbewerbs unter den Stromlieferanten geschaffen wurde, als auch die aktuelle Rechtsprechung, die die Position der Gemeinden gegenüber den Energieversorgern gestärkt haben.

 

GRM Stumptner weist ausdrücklich hin auf die im Änderungstext normierten Pflichten der Gemeinde zur Schlussabnahme aller Arbeiten, mit denen E-ON in gemeindliche Straßen eingegriffen hat, sowie zur Überwachung der – gegebenenfalls erforderlichen – Mängelbeseitigung und der Gewährleistungsfristen. Er erwarte, dass die Gemeindeverwaltung diesen Obliegenheiten nachkommt, und bittet, seine Äußerung zu Protokoll zu nehmen.

 

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme