Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Antrag:

 

Im Bereich 7 der vorliegenden Entwicklungsplanung möge ein Streifen östlich der Bahnlinie – beginnend etwa auf Höhe der Firma Gleissner in der Mozartstraße bis zur Firma P & S (ehemalige Firma Höfner) in der Schönbacher Straße – mit einem gewissen Umgriff weiterhin als Mischgebiet dargestellt werden, um die dort ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand zu erhalten bzw. auch deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht von vornherein auszuschließen. Das Planungsbüro Projekt 4 solle beauftragt werden, dies in den Entwürfen zu berücksichtigen, die dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion vorgelegt werden.

 


(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Winkler von dem beauftragten Planungsbüro „Projekt 4“ als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss vom 17.11.1998 den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan festgestellt. Gegenstand der Planung war die Fortschreibung des bis dorthin wirksamen Flächennutzungsplans und die Integration des Landschaftsplans.

 

Mit Bescheid vom 17.07.2000 hat die Regierung von Mittelfranken den bis heute unverändert geltenden Flächennutzungsplan genehmigt. Die Genehmigung erfolgte jedoch mit Ausnahmen. Verfahrensrechtlich hat die Regierung der Gemeinde aufgegeben, die versagten bzw. von der Genehmigung ausgenommenen Flächen in einem Änderungsverfahren zu überarbeiten und dazu Empfehlungen gegeben.

 

Die Genehmigung versagt wurde

·         für ein Gewerbegebiet im nordwestlichen Gemeindegebiet beiderseits der Kreisstraße ERH 31

·         und ein weiteres Gewerbegebiet zwischen der Staatsstraße St 2244 und der Bahnlinie.

 

Von der Genehmigung ausgenommen wurden im Flächennutzungsplan enthaltene Flächen ohne Nutzungsaussage, die als weiße Bereiche in der Karte dargestellt sind, und zwar u.a.

·         teilweise bebaute Flächen östlich des Rudelsweihers,

·         eine Fläche im Einmündungsbereich der Kreisstraße ERH 31 in die Staatsstraße St 2244

·         und Flächen entlang der Autobahn.

 

Ebenfalls von der Genehmigung ausgenommen wurde eine Teilfläche der Friedhofserweiterung, die in die Schutzzone III des (seinerzeitigen) Wasserschutzgebietes hineinragt.

 

Unter Beachtung der Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken soll nun das geforderte Änderungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Gleichzeitig ergibt sich dadurch Gelegenheit, den Flächennutzungsplan auch sonst an zwischenzeitlich geschaffene Gegebenheiten anzupassen bzw. unter Berücksichtigung neuerer Entwicklungen zu ändern.

 

Dazu wurden nach Auftrag durch den Ersten Bürgermeister und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung von dem Stadtplanungsbüro Vorschläge erarbeitet, die mit der Regierung von Mittelfranken als Genehmigungsbehörde schon im vornherein abgestimmt worden sind.

 

Die Änderungsvorschläge wurden in einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden bereits vorgestellt und den Fraktionen übergeben.

 

Der Vertreter des Planungsbüros erläutert und begründet in der Sitzung die Änderungsbereiche im einzelnen. Danach schließt sich eine ausführliche Beratung an. In deren Verlauf stellt GRM Horner folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen