Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Entscheidung über die auf die voraussichtliche Dauer der Inanspruchnahme befristete Anerkennung einzelner auswärtiger Kindergartenplätze und folglich auch über die damit einhergehende Verpflichtung zur entsprechenden Förderung der Plätze gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Geschäftsordnung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fällt, solange die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Der Gemeinderat erhält zweimal pro Kindergartenjahr schriftliche Information über die Belegung der örtlichen und auswärtigen Kinderbetreuungsplätze.


Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde insgesamt 155 Kindergartenplätze auf Dauer als bedarfsnotwendig anerkennt, und zwar 150 Plätze in Bubenreuther Einrichtungen und – wegen der geforderten Vielfalt des Angebots – zusätzlich fünf Plätze im Waldorf-Kindergarten in Erlangen (Beschluss Nr. 56.1 vom 18.07.2006).

 

Nunmehr werden von Kindern aus Bubenreuth aber immer häufiger auch Plätze in anderen auswärtigen Kindergärten belegt, für die die Gemeinde den Bedarf in aller Regel anerkennen muss – hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung von (auswärtigen) Kindergartenplätzen engt die Rechtsprechung den Entscheidungsspielraum der Gemeinden immer weiter ein.

 

Die Anerkennung eines Kindergartenplatzes bewirkt, dass die Gemeinde diesen Platz, sofern er denn tatsächlich in Anspruch genommen wird, entsprechend fördern muss. Der gesetzlich vorgeschriebene kommunale Regelfördersatz entspricht beispielsweise bei einer Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden täglich dem 1,5-fachen Basiswert und beträgt demnach momentan 1.153,07 EUR pro Jahr.

 

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Bubenreuth sieht eine Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters für alle Rechtsgeschäfte bis zu einer Wertgrenze von 15.000 EUR vor, vorausgesetzt Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 GesO).

 

Es wird deshalb beantragt, wie folgt zu beschließen:


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen