Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth nimmt die geplanten Änderungen der Asphaltmischan­lage zur Kenntnis.

 

Sollte dem Antrag des Betreibers auf Genehmigung der Änderungen stattgegeben werden oder wegen eines etwa bestehenden Anspruchs stattgegeben werden müssen, wird das Landratsamt gebeten, die Änderungen nur unter folgenden Auflagen zuzulassen:

 

  1. Generell ist vom Anlagenbetreiber der Nachweis zu erbringen, dass die Emissionen nicht gesundheitsschädlich sind.

 

  1. Die Anlage muss in ihrem engeren Einwirkungsbereich (500-m-Radius) die für Gewerbegebiete geltenden Immissionsgrenzwerte einhalten.

 

  1. Vor den geplanten Änderungen muss durch ein von einem unabhängigen Sachverständigen gefertigtes Gutachten gegenüber dem Land­ratsamt nachgewiesen werden, dass die vorgesehenen Maßnahmen den geltenden Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Bedingungen nach Nr. 1 und 2 eingehalten werden können.

 

  1. Die Anlage ist so zu betreiben, dass die für sie geltenden gesetzlichen Grenz­werte und anerkannten Regeln der Verfahrenstechnik eingehalten werden und auf Dauer gegenüber bisher keine Verschlechterung der Immissionssituation, sondern die von den Bayerischen Asphaltmischwerken im Schreiben vom 04.08.2008 prognostizierte Verminderung der Emissionen eintritt.

 

  1. Mittels nicht angekündigter Messungen vor und nach der Umstellung der Anlage und einem von einem unabhän­gigen Sachverständigen darüber erstelltes Gutachten hat der Antragsteller gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen, dass die unter der vorgenannten Nr. 4 beschriebe­ne Auflage auch unter den Bedingungen des Anfahr- und Volllastbetriebs der Anlage eingehalten werden. Die Messungen und Auswertungen sind über die Zeitdauer des Betriebs der Anlage zweimal jährlich vorzunehmen.

 

  1. Die Leistung der Lautsprecheranlage ist auf das erforderliche Minimum zu begrenzen. Die Lautsprecher sind so auszurichten, dass Störungen des Siedlungsgebietes in Bubenreuth Nord weitestgehend vermieden werden.

 

  1. Zur Reduzierung der Staubbildung sind in Trockenperioden die Materialhalden, insbesondere jene, die Asphalt enthalten, ausreichend mit Wasser zu benetzen.

 

  1. Dem Betreiber möge aufgegeben werden, seine Kunden anzuhalten, die Ladung der abfahrenden Transportfahrzeuge abzudecken.

 

  1. Die bereits früher geforderte Eingrünung der Anlage ist nunmehr durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Landratsamt um Einsichtnahme in die unter Nrn. 1, 3 und 5 bezeichneten Gutachten und Messergebnisse zu bitten.

 

 


(Zu dem Tagesordnungspunkt sind Herr Buchberger von der Bayerischen Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG sowie Herr Leuchs und Frau Kaiser vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt geladen und erschienen.)

 

Mit Schreiben vom 01.08.2008 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mitgeteilt, dass die Bayerischen Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG (bam) für die Änderung der Asphaltmischanlage in Möhrendorf einen Genehmigungsantrag nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt haben.

 

Die Änderung umfasst im wesentlichen die Erneuerung verschiedener Komponenten der Anlage, eine damit verbundene Erhöhung ihrer Produktionsleistung um 20 % und den verstärkten Einsatz von Braunkohlestaub als Brennstoff.

 

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bat die Gemeinde Bubenreuth mit dem o. g. Schreiben um Stellungnahme im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wobei sich die Gemeinde zu ihren von dem Antrag berührten Belangen der Bauleitplanung äußern solle, insbesondere zur gegenwärtigen und in absehbarer Zeit beabsichtigten baulichen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage.

 

Als Einwirkungsbereich sieht das Landratsamt die Fläche in einem Radius von 1.200 m um den Anlagenstandort an. Von besonderem Interesse sei darin wiederum die Fläche in einem Radius von 500 m, da sich hieraus eventuell besondere Anforderungen ergeben könnten.

 

Der 1.200-Meter-Radius deckt weite Teile der vorhandenen Bebauung im nördlichen Ortsteil ab.

 

Der 500-Meter-Radius erfasst einen kleinen Streifen im Westen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Steinbuckel“, sonst aber keine bebauten oder im geltenden Flächennutzungsplan für eine Bebauung vorgesehenen Flächen. Sollte jedoch ein – gegebenenfalls auch mit Möhrendorf gemeinsames – Gewerbegebiet an der Kreisstraße ERH 31 entwickelt werden, so lägen davon weite Teile im engeren Einwirkungsbereich der Anlage.

 

Das Landratsamt hat dem Betrieb mit Bescheid vom 13.09.2005 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung u. a. zum Einsatz von Braunkohlenstaub als weiteren Brennstoff für die Trockentrommel erteilt. Nach einem dem Landratsamt vorliegenden Prüfbericht vom 05.10.2007 – der auch der Gemeinde Bubenreuth zugänglich gemacht wurde – hält die Braunkohlenbefeuerung alle maßgeblichen Immissions-Grenzwerte zuverlässig ein, bzw. unterschreitet sie teilweise sogar deutlich. Allerdings ist von der Bevölkerung in letzter Zeit wiederholt aus dem Kamin und der Ladezone aufsteigender Rauch beobachtet und damit einhergehend im nördlichen Ortsteil Teergeruch und „Katzendreck-Gestank“ wahrgenommen worden.

 

Darüber hinaus wird die in dem Mischwerk betriebene Lautsprecheranlage als störend empfunden.

 

Herr Buchberger erläutert das Vorhaben seines Unternehmens anhand von Plänen. Demnach wird die Anlage nach ihrer Modernisierung die derzeit geltenden Werte nach der „Technischen Anleitung Luft“ und auch sonst den Stand der Technik einhalten. Hinsichtlich der Luftreinhaltung werde eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand bewirkt.

 

Frau Kaiser stellt die Rechtslage dar. Danach ist der bam die beantragte Genehmigung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Änderung den „anerkannten Regeln der Technik“ (das sind beispielsweise technische Normen und Richtlinien) entspricht. Es handele sich somit nicht um eine Ermessens-, sondern um eine „gebundene“ Entscheidung.

 

In der eingehenden Beratung bringt der Vorsitzende dem Gremium ein Schreiben von 51 Bewohnern des nördlichen Ortsteils zur Kenntnis, mit dem – über die in der Beschlussvorlage genannten Auflagen hinausgehende – Anforderungen an den Betrieb der Anlage gestellt werden.

 

Nach umfassender Befragung der anwesenden Sachverständigen beschließt der Gemeinderat unter Berücksichtigung des Schreibens der Bürger vom 24.09.2008 wie folgt:


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen