Beschluss: Kenntnis genommen

Dringliche Anordnung:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Zuschlag auf das Angebot der Firma Reitz, Eltmann, vom 09.07.2008 über Fensterbauarbeiten im Untergeschoss des Rathauses zum Angebotspreis von 15.702,05 EUR.


Wortprotokoll:

 

Die Arbeiten zum Austausch der Fenster im Untergeschoss des Rathauses wurden vom Ingenieurbüro Sauer mit 12.000 EUR veranschlagt und demgemäß beschränkt ausgeschrieben. Drei Firmen hatten zum Submissionstermin am 11.07.2008 wertbare Angebote abgegeben. Das günstigste Angebot belief sich auf 15.700 EUR (brutto). Nach den in der Geschäftsordnung vorgegebenen Wertgrenzen für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, 2. Spiegelstrich der Geschäftsordnung) darf der Erste Bürgermeister Vergaben grundsätzlich nur bis zur Vergabesumme von 15.000 EUR selbständig tätigen, ansonsten entscheidet der Gemeinderat. Am 16.07.2008 teilte das Ingenieurbüro mit, dass die Vergabe unverzüglich erfolgen müsse, um den Einbau der Fenster – unter Berücksichtigung des Betriebsurlaubs des Herstellers – noch in den Sommerferien und damit in der Zeit zu gewährleisten, in der die Bücherei geschlossen ist.

 

In der Sitzung gibt der Vorsitzende bekannt, dass er folgende Dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung getroffen hat: