Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Den Anträgen der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 18.07.2008 und des „Musikkindergarten Bubenreuth e.V.“ vom 08.09.2008 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert bis zu 13 Krippenkinder im katholischen Kindergarten St. Marien und bis zu vier Kinder im Musikkindergarten im gesamten Kindergartenjahr 2008/09, und zwar auch dann als Krippenkinder, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der einzelnen Gruppen durch das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen Kinder soll damit verhindert werden.

 


Mit Beschlüssen des Gemeinderates Bubenreuth vom 24.07.2007 bzw. vom 04.09.2007 wurde dem Katholischen Kindergarten St. Marien und dem Musikkindergarten eine Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das Kindergartenjahr 2007/08 genehmigt, und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des Kindergartenjahres (Betreuungsjahr) das dritte Lebensjahr vollendet.

 

Beide Einrichtungen haben eine Verlängerung dieser Regelung für das Kindergartenjahr 2008/09 beantragt.

 

Aufgrund der Vorschriften des Art. 21 Abs. 5 Satz 5 (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) BayKiBiG werden unter dreijährige Kinder in Krippen, die im Laufe des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr vollenden, abweichend von § 20 Abs. 1 AVBayKiBiG bis zum Ende des Betreuungsjahres mit Faktor 2,0 gefördert. Soweit Gemeinden mit Beginn des Abrechungsjahres diese Regelung analog auch für alle anderen Formen von Kindertageseinrichtungen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG anwenden, erfolgt eine entsprechende staatliche Förderung.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen