Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth übernimmt die Kosten entsprechend den Basiswerten für die auswärtige Unterbringung des Kindes im Kindergarten St. Matthäus in Uttenreuth.

 


Ein Bubenreuther Kind besucht vormittags den Vorschulkindergarten in Spardorf, weil es verhaltensauffällig ist. Die Eltern sind berufstätig und benötigen deshalb für ihr Kind eine weitere Betreuung für die Nachmittagsstunden und während der Ferienzeiten. Da von dem Förderkindergarten in Spardorf eine günstige Busanbindung nach Uttenreuth zum dortigen Kindergarten St. Matthäus besteht und dieser Kindergarten einer Aufnahme zustimmt, bitten die Eltern um Genehmigung der auswärtigen Unterbringung.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen