Beschluss:
Die Kostenbeteiligung bis längstens zum 31.12.2008 für das Bubenreuther Kind für die Kindergrippe im St.-Josef-Kindergarten in Baiersdorf wird entsprechend den Basiswerten zugesichert. Einer weiteren Verlängerung wegen einer evtl. Verspätung des Umzuges wird nicht zugestimmt.
Mit Beschluss des Gemeinderates Bubenreuth vom 24.07.2007
wurde für ein Kind ein auswärtiger Kindergartenplatz im Kindergarten St. Josef
in Baiersdorf genehmigt, da zu diesem Zeitpunkt kein Platz in einer Bubenreuther
Einrichtung für das damals 2 ½ jährige Kind zur Verfügung stand. Da die Eltern
zum Jahreswechsel 2008/09 in die Gegend von Freiburg i.Br. verziehen, möchten
Sie Ihrem Kind nicht einen doppelten Wechsel der Kindergarteneinrichtungen
zumuten und bitten um Förderung des auswärtigen Kindergartenplatzes bis
längstens zum 31.12.2008.
Anwesend: |
14 |
/ mit |
13 |
gegen |
1 |
Stimmen |