Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth begrüßt es, dass ein Vollsortimenter in zentraler Lage in Bubenreuth erhalten bleibt. Das gemeindliche Einvernehmen zu der Baumaßnahme „Umbau und Nutzungsänderung von Ausstellung und Büros zu Einzelhandelsgeschäft und Getränkemarkt“ auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4 („Optima-Gelände“), Frankenstr. 75, der Horn Liegenschaften, Adlerstr. 28 in 90403 Nürnberg, wird deshalb unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:

-        Es sind aussagefähige Pläne gem. Bauvorlagenverordnung vorzulegen und durch ein Immissionsschutzgutachten zu ergänzen, das insbesondere Klärung zu folgenden Punkten schafft: Betrieb geräuschintensiver Geräte, Öffnungs- und Lieferzeiten, Führung des Lieferverkehrs usw.

-        die Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth sind anzuwenden und die erforderlichen Stellplätze, sowohl für den Bestand, als auch für die geplante Nutzungsänderung, planerisch nachzuweisen und in geeigneter Weise – auch für die Zukunft – zu sichern,

-        dem Immissionsschutz der umliegenden Bebauung ist besondere Beachtung beizumessen,

-        eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist zu vermeiden und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben,

-        ein Freiflächenplan ist – in Abstimmung mit der Gemeinde und evtl. in Verbindung mit dem Nachweis der Stellplätze – nachzureichen.

-        Im übrigen wird auf das Schreiben des Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 08.09.2008 verwiesen.

 


Ein Antrag auf Nutzungsänderung für das o.g. Gewerbegebäude lag dem Gemeinderat bereits zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das gemeindliche Einvernehmen konnte seinerzeit nicht erteilt werden. Nun wurde durch die Horn Liegenschaften ein überarbeiteter Bauantrag zur nochmaligen Prüfung durch die Gemeinde Bubenreuth vorgelegt. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die räumliche Trennung von Einzelhandelsgeschäft (Verkaufsfläche 797,92 m²) und Getränkemarkt (Verkaufsfläche 420,58 m²). Einige Räume sind nicht mehr genau benannt, die bereits beim vorhergehenden Bauantrag fraglichen Punkte wie Parkplatzaufteilung, Lärmschutzmaßnahmen etc. sind nicht aktualisiert.

 

Zwischenzeitlich hat über den überarbeiteten Antrag ein Gespräch mit dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt und mit der Regierung von Mittelfranken stattgefunden. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass landesplanerische Bedenken nunmehr nicht mehr bestehen würden, bzw. mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen kompensiert werden könnten. Dies wurde dem Antragsteller bzw. dem zukünftigen Nutzer bereits mitgeteilt. Prinzipiell würde die Regierung dem geplanten Bauvorhaben aber so zustimmen können. Seitens des Landratsamtes wurden und werden jedoch noch bauordnungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Diese stimmen teilweise mit den Vorbehalten überein, die bereits beim ersten Bauantrag von Seiten der Gemeinde vorgebracht wurden. Die Regelung dieser bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkte ist Sache der Baugenehmigungsbehörde, also des Landratsamts Erlangen-Höchstadt. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und ihre bereits schon einmal formulierten Bedingungen auch beim aktuellen Bauantrag zu übernehmen.

 

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen