Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidung wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Ein Vertreter der bam und des Landratsamtes werden zur Beratung der Angelegenheit eingeladen. Messungsergebnisse aller erfassbaren Emissionen des Anfahr- und Volllast-Betriebs sind dazu vorzulegen.


Mit Schreiben vom 01.08.2008 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mitgeteilt, dass die Bayerischen Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG (bam) für die Änderung der Asphaltmischanlage in Möhrendorf einen Genehmigungsantrag nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt haben.

 

Die Änderung umfasst im wesentlichen die Erneuerung verschiedener Komponenten der Anlage, eine damit verbundene Erhöhung ihrer Produktionsleistung um 20 % und den verstärkten Einsatz von Braunkohlestaub als Brennstoff.

 

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet die Gemeinde Bubenreuth mit dem o. g. Schreiben um Stellungnahme im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wobei sich die Gemeinde zu ihren von dem Antrag berührten Belangen der Bauleitplanung äußern soll, insbesondere zur gegenwärtigen und in absehbarer Zeit beabsichtigten baulichen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage.

 

Als Einwirkungsbereich sieht das Landratsamt die Fläche in einem Radius von 1.200 m um den Anlagenstandort an. Von besonderem Interesse sei darin wiederum die Fläche in einem Radius von 500 m, da sich hieraus eventuell besondere Anforderungen ergeben könnten.

 

Der 1.200-Meter-Radius deckt weite Teile der vorhandenen Bebauung im nördlichen Ortsteil ab.

 

Der 500-Meter-Radius erfasst einen kleinen Streifen im Westen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Steinbuckel“, sonst aber keine bebauten oder im geltenden Flächennutzungsplan für eine Bebauung vorgesehenen Flächen. Sollte jedoch ein – gegebenenfalls auch mit Möhrendorf gemeinsames – Gewerbegebiet an der Kreisstraße ERH 31 entwickelt werden, so lägen davon weite Teile im engeren Einwirkungsbereich der Anlage.

 

Das Landratsamt hat dem Betrieb mit Bescheid vom 13.09.2005 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung u. a. zum Einsatz von Braunkohlenstaub als weiteren Brennstoff für die Trockentrommel erteilt. Nach einem dem Landratsamt vorliegenden Prüfbericht vom 05.10.2007, der auch der Gemeinde Bubenreuth zugänglich gemacht wurde, hält die Braunkohlenbefeuerung alle maßgeblichen Immissions-Grenzwerte zuverlässig ein bzw. unterschreitet sie teilweise sogar deutlich. Auch aus der Bevölkerung im nördlichen Ortsteil von Bubenreuth sind der Verwaltung keine Klagen über eine Geruchsbelästigung, etwa durch Schwefeloxide, bekannt geworden.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen