Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Frau Marion Protze und Herrn Reinhold Horstmann auf Um-/Anbau eines Wintergartens und Hobbyraumes wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenzen und der Geschossflächenzahl gewährt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5/3 „Südhang“. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, da sowohl die Baugrenzen als auch die Geschossflächenzahl geringfügig überschritten werden. Dadurch werden nachbarschützende Vorschriften (Grenzabstand) jedoch nicht verletzt. Deshalb und weil auch die Grundzüge der im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, kann nach Meinung der Verwaltung eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplanes gewährt werden.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen