Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Die Planungen der Bahn zum viergleisigen Ausbau der Strecke Nürnberg – Bamberg – Ebensfeld für einen ICE-Verkehr und zur Einrichtung eines S-Bahn-Verkehrs bis Forchheim reichen bis weit vor das Jahr 1995 zurück. Schon im Zuge der seinerzeitigen Planungen hatte die damalige Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit die Stadt Erlangen bzw. die Gemeinde Bubenreuth gebeten, ihr vorzugeben, wie und mit welchen Maßen (lichte Weite, lichte Höhe) eine Straßen- sowie Geh- und Radwegunterführung unter der zu ändernden bzw. zu erneuernden Eisenbahnbrücke am Bubenreuther Weg (im Stadtgebiet von Erlangen) angelegt werden soll. Nach mehrmaliger Behandlung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.01.1996 letztlich wie folgt beschlossen:

 

„Unter Bezugnahme auf die Besprechungen der Stadt Erlangen, der Gemeinde Bubenreuth, des Straßenbauamtes Nürnberg und der Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit – PB DE – am 9. und 15. Januar 1996 bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach stimmt der Gemeinderat der von der Regierung von Mittelfranken überrechneten Tunnel-Variante mit einer lichten Weite von 10,20 m und einer lichten Höhe von 3,80 m zu.

 

Die Stadt Erlangen wird als Straßenbaulastträger aufgrund der von der Regierung vorgelegten neuen Gesichtspunkte gebeten, die o.g. Variante mit der LW von 10,20 m und LH von 3,80 m als wirtschaftlichste Lösung in das Planfeststellungsverfahren als Änderungsverlangen bei der PB DE aufnehmen zu lassen. Finanzielle Vereinbarungen zwischen der Stadt Erlangen und der Gemeinde Bubenreuth werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt.

 

Die Beschlüsse vom 7. März 1995, 12. September 1995 und 28. November 1995 werden deshalb aufgehoben.“

 

Über die Frage, in welcher Höhe die Gemeinde Bubenreuth Kosten übernimmt, die auf die Stadt Erlangen als zuständigen Straßenbaulastträger entfallen, hat der Gemeinderat am 30.07.1996 wie folgt entschieden:

 

„Der Gemeinderat vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die endgültige finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bubenreuth an den anteiligen Aufwendungen der Stadt Erlangen für die Verbreiterung der Straßenunterführung „Bubenreuther Weg“ auf 10,20 m LW einschließlich der Straßen- und Wegeanpassung erst im Rahmen des Abschlusses einer Kreuzungsvereinbarung festgelegt werden sollte.

 

Aufgrund des Schreibens der Stadt Erlangen vom 29. März 1996 und dem persönlichen Gespräch des ersten Bürgermeisters Pilhofer mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis und Vertretern der Stadtverwaltung am 03.07.1996 sieht sich der Gemeinderat veranlasst und um die gesamte Maßnahme nicht zu verzögern, einer Kostenübernahme von 80 % aus heutiger Sicht der auf die Stadt Erlangen als Straßenbaulastträger anfallenden Kostengröße zuzustimmen.

 

Sollte sich das Verkehrskonzept der Stadt Erlangen bis zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ändern und der Bubenreuther Weg für die Stadt Erlangen eine größere verkehrsmäßige Bedeutung erhalten, so ist eine entsprechende Änderung der gemeindlich Kostenbeteiligung einvernehmlich festzulegen.“

 

Am 30.04.2003 hat der Stadtrat von Erlangen dann beschlossen, dass er an dem mit der Gemeinde Bubenreuth verabredeten Änderungsverlangen gegenüber der Bahn zur Ausweitung des „Mauslochs“ nur dann festhält, wenn die Gemeinde Bubenreuth statt der bisher vorgesehenen 80 % nun 90 % des auf den Straßenbaulastträger entfallenden Anteils übernimmt. Diesen Beschluss hat der Stadtrat allerdings wieder zurückgenommen, nachdem Herr Erster Bürgermeister Pilhofer bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis dagegen vorstellig geworden war (Stadtratsbeschluss vom 29.01.2004).

 

Die Deutschen Bahn AG, DB Netze, hat nunmehr der Gemeinde Bubenreuth in einem Gespräch, das am 21.04.2008 aus Anlass des für die Ausbaustrecke momentan laufenden zweiten Planänderungsverfahrens geführt wurde, angeboten, die Errichtung eines Teils der Eisenbahnbrücke, nämlich die Erneuerung der Brücke für die schon bestehenden zwei Gleise, zeitlich vorzuziehen, wenn dies gewünscht würde. Hintergrund dafür ist, dass der Bahnbetrieb auf der Strecke zwischen Erlangen und Bamberg im Sommer 2009 für mehrere Wochen ruhen oder zumindest stark eingeschränkt werden soll, um Baumaßnahmen zwischen Nürnberg und Erlangen zu beschleunigen. Mit dem Ausbau der Strecke Erlangen – Ebensfeld wird nach den derzeitigen Planungen der Bahn vor 2017 nicht begonnen, wann der Start danach sein wird, steht noch nicht fest – jede Aussage dazu wäre reine Spekulation. Sicher ist lediglich, dass das Planfeststellungsverfahren für den Streckenabschnitt 17 Eltersdorf – Baiersdorf noch in diesem Jahr beendet werden soll, so dass die Bahn Baurecht erhält.

 

Würde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der Baumaßnahme vorzuziehen, ergäben sich für die Beteiligten Vorteile in mehrfacher Hinsicht:

·         Ein völlig unzulänglicher und gefährlicher Zustand, der schon seit Jahren besteht und nach dem jetzigen Planungstand auch noch über Jahre, evtl. sogar Jahrzehnte hinaus bestehen würde, könnte zeitnah beseitigt werden,

·         die Baumaßnahme könnte über einen erheblichen Teil ihrer Bauzeit ohne die Einschränkungen eines laufenden Eisenbahnverkehrs erfolgen und wäre damit insgesamt und somit für alle Beteiligten kostengünstiger zu realisieren,

·         da aufgrund des Planfeststellungsverfahrens ein beiderseitiges Änderungsverlangen an dem Bauwerk besteht, also nicht nur des Straßenbaulastträgers, sondern auch der Bahn, wird deren Kostenbeteiligung sichergestellt,

·         die Baukosten teilen sich auf in die vorgezogene Maßnahme für die zwei bestehenden Gleise und den Straßenbau (ca. 65 %) sowie in die „Restbaumaßnahme“ für die zwei neuen Gleise (ca. 35 %); Straßenbaumaßnahmen sind dann nicht mehr erforderlich.

 

Die Stadt Erlangen steht dem teilweisen Vorziehen der Maßnahme „Mausloch“ grundsätzlich positiv gegenüber und richtet sich – vorbehaltlich eines ggf. noch zu fassenden Stadtratsbeschlusses – nach den Vorgaben der Gemeinde Bubenreuth. Es liegt demnach an uns, ob und wie in der Angelegenheit weiter verfahren wird.

 

Das weitere Vorgehen erfordert folgende Schritte:

  1. Beschluss des Gemeinderats, ob die Teilmaßnahme vorgezogen wird,
  2. Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der DB,
  3. Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der DB,
  4. Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bubenreuth und der Stadt Erlangen,
  5. Beauftragung eines Ingenieurbüros durch die Stadt Erlangen,
  6. Antrag der Stadt Erlangen auf Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.

 

In der ausführlichen Beratung und Aussprache kommt zum Ausdruck, dass eine Verkehrszählung gewünscht wird, um festzustellen, ob das Teilungsverhältnis von 80 zu 20 zwischen der Gemeinde Bubenreuth und der Stadt Erlangen über die auf den Straßenbaulastträger entfallenden Kosten sachgerecht ist. Nach den bisher bekannten Ergebnissen von Verkehrszählungen sei ein Teilungsverhältnis von 70 zu 30 anzustreben. Der Vorsitzende sichert zu, die Frage auch mit der Leiterin des Planungsamtes der Stadt Erlangen, Frau Willmann-Hohmann, zu erörtern, mit der er ein Gespräch vereinbart habe.

 

Breiten Raum nehmen im übrigen juristische Fragen zum Eisenbahnkreuzungsgesetz, zu den von der Bahn einzuhaltenden technischen Standards und zur staatlichen Förderung der Maßnahme ein, die dem Gemeinderat noch nicht in der erforderlichen Tiefe geklärt erscheinen. Der Vorsitzende sichert zu, diesbezüglich weitere Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken zu führen. Gegenüber der Bahn wolle er sich um eine aktualisierte Kostenermittlung bemühen.

 

Der Gemeinderat sieht deshalb noch keinen Entscheidungsbedarf. Die Beratung endet ohne Beschlussfassung.