Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Das Gemeinderatsmitglied Christa Schmucker-Knoll wird zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Bubenreuth bestellt. Frau Schmucker-Knoll übt diese Funktion aus, solange sie im Gemeinderat vertreten ist und vom Gemeinderat nicht abberufen wird. Eine Abberufung darf nicht ohne Grund erfolgen.


Die Funktion des oder der „Jugendbeauftragten“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn eine solche Funktion in einer Gemeinde eingerichtet wird, erhält sie im allgemeinen die Aufgabe Ansprechpartner der Jugendlichen selbst, aber auch der sonstigen Öffentlichkeit, also der gesamten Bevölkerung, der Parteien und Behörden, für die Belange der Jugendlichen zu sein.

 

Der oder die Jugendbeauftragte soll darüber hinaus die Interessen der Jugend im administrativen und politischen Bereich, das heißt gegenüber Ämtern, Gesetz- und Verordnungsgebern, Parteien und gesellschaftlichen Gruppierungen und folglich auch gegenüber der Gemeinde vertreten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe als Fürsprecher der Jugend wird erleichtert, wenn der oder die Jugendbeauftragte aus den Reihen des Gemeinderats bestellt wird, wo er oder sie Antrags- und Stimmrecht hat.

 

Darüber hinaus kann der Erste Bürgermeister Befugnisse, die sonst ihm zustehen, im Einzelfall oder allgemein dem oder der Jugendbeauftragten übertragen (Art. 39 Abs. 2 Gemeindeordnung).

 

In der Aussprache wird der Wunsch geäußert, die Funktion „Jugendbeauftragte/Jugendbeauftragter“ mittels einer Stellenbeschreibung zu definieren.

 

Die bisherige Jugendbeauftragte, GRM Schmucker-Knoll, erklärt sich bereit, ihr Amt weiterzuführen. Der Vorsitzende lässt über den entsprechenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

1

Stimme