Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat begrüßt grundsätzlich die Ansiedlung bzw. den Verbleib eines Vollsortimenters im innerörtlichen Gemeindegebiet.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem hier beantragten Umbau und der Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Büroräumen zu einem Einzelhandelsgeschäft mit Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, Frankenstraße 75, kann jedoch leider nicht erteilt werden, da das Vorhaben wegen seiner Größe dem Gebietstyp des Gewerbegebietes und damit den gesetzlichen Vorgaben widerspricht.

 

Darüber hinaus erfordert das Vorhaben – mit der notwendigen geringeren Verkaufsfläche – die Aufstellung eines Bebauungsplans, um einerseits die offenkundige Lärmproblematik und andererseits Bedarf und Situierung der Stellplätze für den bestehenden Laden und das geplante Einzelhandelsgeschäft zu klären. Ein diesbezüglicher Aufstellungsbeschluss bleibt vorbehalten.


Die geplante Nutzungsänderung liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, das nach seinem Charakter im Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet“ dargestellt ist.

 

Da bereits eine gewerbliche Nutzung des bestehenden Gebäudes vorliegt, bezieht sich der Bauantrag lediglich auf die Änderung der Art der gewerblichen Nutzung. Die beabsichtigte Nutzung ist aufgeteilt in ein Einzelhandelsgeschäft und einen Getränkemarkt unter gleichem Dach mit einer Gesamtverkaufsfläche von über 800 m2. Es handelt sich folglich um einen „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“, der im Gewerbegebiet nicht zulässig ist und vielmehr ein „Sondergebiet Einzelhandel“ erfordert. Ein solches ist in Bubenreuth aber landesplanerisch generell ausgeschlossen, da dem Ort nicht die dazu erforderliche Zentralität zukommt.

 

Die aus den Plänen nicht ersichtliche weitere Nutzung des Areals – insbesondere des bestehenden Edeka-Marktes – bleibt vorerst unverändert und ist nicht Gegenstand des Antrages.

 

Der Vorsitzende berichtet über den Sachstand, wie er sich nach zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen Entscheidungsträgern am Landratsamt und der Regierung von Mittelfranken darstellt:

 

Danach bestehen zwei Schwierigkeiten: zum einen ist die vorgesehene Verkaufsfläche des geplanten Marktes zu groß, zum anderen sind potentielle Lärmquellen wie das Kühlaggregat und die Lieferzone zur Frankenstraße ausgerichtet.

 

Die Verkaufsfläche des Marktes ließe sich dadurch vermindern, dass die Getränkeabteilung aus dem Sortiment herausgelöst und als eigenständiger Getränkemarkt betrieben würde. Das Problem der Großflächigkeit des Einzelhandelsbetriebs könnte so gelöst werden; dagegen sperrt sich jedoch die Firma Edeka als künftige Betreiberin des Marktes.

 

Die Immissionsproblematik in Bezug auf die an der Frankenstraße mutmaßlich beeinträchtigte Wohnbebauung müsste in einem noch zu erbringenden Gutachten untersucht werden.

 

Eine umfassende Betrachtung und Lösung aller Fragen, auch der nach den erforderlichen Stellplätzen und der inneren Erschließung des Gewerbeareals, ist nach Auffassung des Landratsamtes am ehesten in einem Bebauungsplan-Verfahren möglich, das in Abstimmung mit Investor und Betreiber des Marktes durchgeführt werden solle.

 

In der weiteren Aussprache wird allseits bedauert, dass die Gemeinde dem Bauantrag in der vorliegenden Form im Hinblick auf die eindeutige Rechtslage das Einvernehmen zwingend verweigern müsse – eine andere Entscheidung wäre rechtswidrig – und dass das Handelsunternehmen keinerlei Kooperationsbereitschaft zeige.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen