Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Antrag auf Erteilung des bauplanungsrechtlichen Einvernehmens zur Genehmigung des Umbaus und der Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Büroräumen zu einem Einzelhandelsgeschäft mit Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, Frankenstraße 75, wird vorerst zurückgestellt. Die Verwaltung klärt mit der Baugenehmigungsbehörde die noch offenen Fragen, insbesondere in Bezug auf die Immissionsproblematik und die befürchtete Beeinträchtigung des Ortsbildes. Sodann wird der Antrag in der nächsten Sitzung zur abschließenden Behandlung erneut vorgelegt.

 


Zu dem Tagesordnungspunkt sind der Antragsteller des Bauantrages, Herr Horn von Horn Immobilien, und ein Vertreter des künftigen Nutzers des Gebäudes, Herr Schulz von Edeka, als Sachverständige geladen und erschienen.

 

Die geplante Nutzungsänderung mit Umbau des Bestandsgebäudes liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, das der Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet“ darstellt. Da das bestehende Gebäude bereits gewerblich genutzt wird, bezieht sich der Bauantrag lediglich auf die Änderung der Art der gewerblichen Nutzung. Damit kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb entsteht, ist die beabsichtigte Nutzung aufgeteilt in ein Einzelhandelsgeschäft und einen Getränkemarkt unter gleichem Dach. Die aus den Plänen nicht ersichtliche weitere Nutzung des Areals bleibt vorerst unverändert und ist nicht Gegenstand des Antrages.

 

In der Beratung werden Befürchtungen laut, dass die geplante zur Frankenstraße hin ausgerichtete Laderampe sowohl die auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhandene Wohnbebauung durch Lärm als auch das Ortsbild beeinträchtigt. Das Gremium sieht sich deshalb nicht bzw. noch nicht in der Lage, über das erforderliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, den Antrag bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen und lässt darüber abstimmen.


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

2

Stimmen