Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde erteilt einem Ingenieurbüro (nach Wahl der Verwaltung) Auftrag zur Planung der Maßnahme >>Auswechslung der vorhandenen Wasserhauptleitung DN 100 gegen eine solche mit DN 150 von der Einmündung „Am Bauhof“ bis zur Kreuzung „Scherleshofer Straße/Hans-Paulus-Straße“<<. Die Maßnahme wird öffentlich ausgeschrieben. Über die Vergabe entscheidet die nach der Geschäftsordnung zuständige Stelle.

 


Nach entsprechenden Hinweisen der Feuerwehr Bubenreuth wurde das Löschwasserdargebot im Gewerbegebiet „Bruckwiesen“ zunächst rechnerisch und schließlich im März des Jahres mit einer Messung im Rahmen eines Pumpversuches überprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der für ein dort ansässig gewordenes Unternehmen nach der bauordnungsrechtlich anzuwendenden Industriebaurichtlinie ermittelter Löschwasserbedarf von 96 m3/h bzw. 1.600 l/min zwar über den maßgeblichen Zeitraum von zwei Stunden gedeckt werden kann, jedoch nur um den Preis, dass im Verlauf dieser zwei Stunden irgendwann der Wasserdruck in den höhergelegenen Bereichen des Ortes, z.B. am Rosenhügel, zusammenbricht. Dieser Umstand rührt vor allem daher, dass im Gemeindegebiet Wasserleitungen mit verschiedenen Durchmessern verlegt sind und sich in der neuen Straße/Hauptstraße auf eine bestimmte Länge ein solcher „Flaschenhals“ befindet, der nur durch eine entsprechende Leitungsauswechslung (größerer Durchmesser) behoben werden kann. Davon wurde der Gemeinderat bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen überschlägig informiert und der Haushalt für 2008 mit den entsprechenden Mitteln versehen (Haushaltsansatz: 75.000 EUR). Da, wie der Verwaltung erst jetzt bekannt wurde, der Landkreis Erlangen-Höchstadt Teile der Kreisstraße ERH 24 (= Neue Straße/Hauptstraße) noch im Jahr 2008 mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen will, ist zügiges Handeln gefordert, um hier nicht unnötige Arbeit und doppelte Kosten zu verursachen. Die weitere Überplanung des gesamten Wasserversorgungsnetzes bleibt von den o.g. Maßnahmen unberührt und wird noch im Gemeinderat behandelt werden müssen.

 

Im konkreten Fall handelt es sich um die Auswechslung einer vorhandenen Leitung DN 100 gegen eine solche mit DN 150 von der Einmündung „Am Bauhof“ bis zur Kreuzung „Scherleshofer Straße/Hans-Paulus-Straße“. Die Maßnahme soll öffentlich ausgeschrieben und hierzu ein Ingenieurbüro mit den erforderlichen Planungen betraut werden.

 

Zu dem oben dargestellten Sachverhalt ist noch folgendes zu ergänzen:

 

Der bauordnungsrechtlich maßgebliche Löschwasserbedarf der im Baugebiet vorhandenen Betriebe ist bis auf den einen schon erwähnten nicht bekannt.. Er wäre für die anderen Betriebe, für die uns keine derartigen Gutachten vorliegen, ggf. im Rahmen von Feuerbeschauen noch zu ermitteln. Davon unabhängig müssen allerdings in der Bauleitplanung grundsätzlich die „anerkannten Regeln der Technik“ beachtet werden. Die von der Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans bezüglich der Löschwasserversorgung einzuhaltenden Standards beschreibt das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (DVGW = Deutscher Verband der Gas- und Wasserwirtschaft). Danach ist der zu deckende Löschwasserbedarf in Abhängigkeit von der Art des Baugebietes (gem. § 1 Abs. 2 Baunutzungsverordnung – BauNVO), dem Maß seiner zulässigen baulichen Nutzung (entsprechend § 17 BauNVO) und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln. Vorliegend handelt es sich um ein förmlich ausgewiesenes Gewerbegebiet (GE), für das der Bebauungsplan maximal zwei Vollgeschosse und eine GFZ von 1,2 festsetzt. Geht man von einer mittleren Brandausbreitungsgefahr aus, so ist nach dem DVGW-Arbeitsblatt einem Löschwasserbedarf von 192 m3/Std. bzw. 3.200 l/min über einen Zeitraum von zwei Stunden gerecht zu werden (so auch Schreiben der Regierung von Mittelfranken an die Gemeinde Bubenreuth vom 12.04.2006, Nr. 10-2203.1 g 11/06). Der bauplanungsrechtlich ermittelte Löschwasserbedarf ist demnach doppelt (!) so hoch wie der für den einen Betrieb bekannte bauordnungsrechtliche. Er kann nach den Berechnungen des Ingenieurbüros ITEC mit der vorgeschlagenen Netzverstärkung in der Hauptstraße theoretisch gedeckt werden. Eine endgültige Klarheit verschafft aber auch hier erst ein Versuch (Durchflussmessung) im Zuge der Baumaßnahme. Sollte der Versuch ergeben, dass noch immer kein ausreichendes Löschwasserdargebot erzielt wird, sind zusätzliche Netzverstärkungen in benachbarten Bereichen erforderlich.

 


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen