Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Einer Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung von vier Doppelhaushälften auf den Grundstücken Meilwaldstraße 11, 13, 15 und 17 wird zugestimmt, wenn weiterhin sichergestellt ist, dass zwei Stellplätze/Garagen pro Wohneinheit errichtet werden und die Zufahrt durch die Grundstückseigentümer hergestellt und dauerhaft im Sinne der Bayer. Bauordnung gesichert wird. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ – wie im Beschluss vom 20.02.2004 näher dargelegt – werden erteilt.


Die Errichtung der vier Doppelhaushälften wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 20.01.2004 einstimmig genehmigt, die Baugenehmigung durch das Landratsamt daraufhin erteilt. Baubeginn ist bis dato nicht erfolgt und somit eine Verlängerung der Baugenehmigung notwendig. Umstände, die seit Erteilung der Baugenehmigung aufgetreten wären und einer Verlängerung entgegenstehen würden, sind nicht bekannt. Seitens der Verwaltung wird eine Verlängerung befürwortet und empfohlen, den damaligen Beschlusstext zu übernehmen.


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen