Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen und die Einhausung der Müllcontainer/Müllbehälter auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 220/6 und 217/2, Bruckwiesen 10, wird – so wie beantragt – erteilt.


Die geplanten Baumaßnahmen liegen alle am selben Objekt innerhalb des Gel­tungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bruckwiesen“. Da die geplante Einhausung der Müllbehälter/Müllcontainer außerhalb der Baugrenzen zu liegen kommt, bzw. innerhalb der Bauverbotszone der Autobahn liegt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und eine vertragliche Vereinbarung zwischen Antragsteller und der Autobahndirektion notwendig. Die Gestaltung, Größe usw. der Werbeanlagen ist nicht im Bebauungsplan geregelt.

 

Nach Einsichtnahme in die Pläne fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen