Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Umbau und Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Büroräumen zu einem Einzelhandelsgeschäft mit Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, Frankenstraße 75, wird – insbesondere wegen Befürchtungen in Bezug auf Emissionen – bis zur Klärung noch offener bauplanungsrechtlicher Fragen vorläufig zurückgestellt.


Die geplante Nutzungsänderung liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, der Gebietstyp gem. Flächennutzungsplan ist Dorfgebiet. Da bereits eine gewerbliche Nutzung des bestehenden Gebäudes vorliegt, bezieht sich der Bauantrag lediglich auf die Änderung der Art der gewerblichen Nutzung. Damit kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb entsteht, ist die beabsichtigte Nutzung aufgeteilt in ein Einzelhandelsgeschäft und einen Getränkemarkt unter gleichem Dach. Die aus den Plänen nicht ersichtliche weitere Nutzung des Areals bleibt vorerst unverändert und ist nicht Gegenstand des Antrages.


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen