Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den eingereichten Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 486/6, Damaschkestraße 59, zur Kenntnis. Der Variante 1, Teilung des Grundstücks und Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt, die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt.


Wortprotokoll:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ im Allgemeinen Wohngebiet. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Befreiungen wären, soweit aus den eingereichten Planunterlagen ersichtlich, bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und evtl. der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl erforderlich (Berechnungen hierzu liegen nicht vor).

 

Nach kurzer Diskussion über die zuzulassende Bebauungsdichte entscheidet der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen