Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Oberamtsrat Helmut Racher wird widerruflich zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bubenreuth bestellt und gleichzeitig widerruflich zum Leiter des Standesamtes Bubenreuth ernannt.


Zum Standesbeamten darf – neben anderen Voraussetzungen – nur bestellt werden, wer die Anstellungsprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Angestelltenprüfung mit Erfolg abgelegt hat (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes). Von diesem Erfordernis lässt die Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt Ausnahmen zu, jedoch nicht für den Standesbeamten, der das Standesamt leitet (§ 1 Abs. 2 der Verordnung).

 

Der Gemeindebeamte Helmut Racher erfüllt die in § 2 Abs. 1 der Verordnung geforderten Voraussetzungen, insbesondere hat er mit Erfolg auch an dem vorgeschriebenen Einführungslehrgang teilgenommen.

 

Die Bestellung zum Standesbeamten und die Ernennung zum Leiter des Standesamtes sind auf Widerruf auszusprechen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung).

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen