Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Erster Bürgermeister Rudolf Greif wird widerruflich zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bubenreuth bestellt. Die Bestellung wird auf das Aufgabengebiet der Eheschließungen beschränkt.


Die Gemeinden können einen ihrer Bürgermeister zu einem Standesbeamten bestellen, dessen Zuständigkeit sich allein auf Eheschließungen beschränkt. Dieser „Eheschließungs-Standesbeamte“ muss nicht die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die sonst von Standesbeamten gefordert werden (§ 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes).

 

Wie der bisherige Erste Bürgermeister Pilhofer, so sollte auch der neue Erste Bürgermeister Greif zum Eheschließungs-Standesbeamten bestellt werden. Dazu bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses. Die Bestellung ist auf Widerruf auszusprechen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung); sie erlischt mit Ende der Amtszeit des Bürgermeisters (§ 3 Abs. 3 der Verordnung).

 

Beratung und Abstimmung leitet Zweiter Bürgermeister Seuberth.


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)