Beschluss: Kenntnis genommen

Der weitere Bürgermeister hat gemäß Art. 37 Abs. 1 KWBG nach Aufnahme seiner Amtstätigkeit einen Diensteid zu leisten. Erster Bürgermeister Rudolf Greif vereidigt Herrn Wolfgang Seuberth im Anschluss an dessen Wahl zum Zweiten Bürgermeister mit der vorgeschriebenen Eidesformel.