Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan Nr. 390 der Stadt Erlangen „Nahversorgungszentrum Neumühle“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können.

 


Die Stadt Erlangen stellt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 390 „Nahversorgungszentrum Neumühle“ als Bebauungsplan zur Innenentwicklung neu auf.

 

Die Brache eines ehemaligen Firmengeländes an der Ecke Schallerhofer Straße/Neumühle („CESIWID“) mit einer Größe von insgesamt ca. 3,6 ha steht zur Nachnutzung mit der Zielsetzung an, auf dem südlichen Teil der Grundstücksflächen ein Nahversorgungszentrum sowie auf den nördlichen Teilflächen Wohnbebauung zu entwickeln.

 

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 390 – Nahversorgungszentrum Neumühle – beabsichtigt die Stadt Erlangen, den südlichen Teil der Industriebrache städtebaulich umfassend neu zu ordnen und die fußläufige Versorgung der umgebenden Wohnbevölkerung in der Stadtrandsiedlung und der Siedlung Sonnenblick zu gewährleisten. Es soll ein Angebotsmix aus Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter, Apotheke, Sanitätshaus und Optiker sowie weiteren Läden und Dienstleistungen in Verbindung mit einem Ärztehaus entstehen.

 

Die Stadt Erlangen gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern.


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen