Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „Neubau der Jahnbrücke“ mit „Erster Änderung“ des Bebauungsplans „Brückenbauwerk über die A 73“ und „Vierter Änderung“ des Bebauungsplans „In der Hut“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.
Die
Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine
eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im
künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere
Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht
bekannt.
Die Stadt Baiersdorf stellt einen Bebauungsplan zum Neubau der Jahnbrücke auf, verbunden mit der „Ersten Änderung“ des bereits rechtskräftigen Bebauungsplans „Brückenbauwerk über die A 73“ und der Vierten Änderung des ebenfalls rechtskräftigen Bebauungsplans „In der Hut“.
Planungsziel ist, Baurecht zu schaffen für den Umbau des Kreuzungsbereichs der Kreisstraße ERH 5/Bürgermeister-Fischer-Straße mit der Straße Am Bahnhof/Industriestraße.
Die Stadt Baiersdorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern.
Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |